Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Auch bei größter Sorgfalt in der Therapie lässt sich das Auftreten von unerwünschten Ereignissen nicht immer vermeiden. Einige Risiken und Nebenwirkungen werden erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Tierarzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird.

Die Sammlung und Auswertung von Meldungen zu unerwünschten Ereignissen (UE) erfolgt im BVL und stellt ein wichtiges Instrument zur Überwachung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Tierarzneimitteln dar. Ein gutes Pharmakovigilanz-System gewährleistet die Entdeckung von bisher unbekannten Nebenwirkungen und erweitert bzw. vertieft das Wissen über bereits bekannte Nebenwirkungen. Die Meldung von unerwünschten Ereignissen unterstützt die Überwachung der Sicherheit von Tierarzneimitteln nach ihrer Zulassung. Davon profitieren der Tierschutz, der Verbraucherschutz und alle für die Tiergesundheit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Meldungen zu unerwünschten Ereignissen erfolgen in erster Linie von pharmazeutischen Unternehmen, aber auch von Tierärztinnen und Tierärzten sowie Tierhaltenden. Grundsätzlich werden UE-Meldungen anonymisiert behandelt. Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur vom BVL für eventuelle Rückfragen genutzt.

Zu bekannt gewordenen Arzneimittelrisiken findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem BVL und der pharmazeutischen Industrie statt. Über aktuelle Erkenntnisse zur Arzneimittelsicherheit wird zeitnah durch Veröffentlichungen informiert.

Jahresberichte zu UE-Meldungen