Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Unerwünschte Ereignisse (UE) sollen gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird. Insbesondere sollten folgende unerwünschte Ereignisse (UE) gemeldet werden:

  • unerwünschte Reaktionen eines Tieres auf ein Tierarzneimittel
  • unerwünschte Reaktionen eines Tieres auf ein Humanarzneimittel
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
  • mangelnde Wirksamkeit des Tierarzneimittels
  • nicht ausreichende Wartezeit
  • schädliche Reaktionen bei Menschen, die Kontakt mit dem Tierarzneimittel hatten
  • negative Auswirkungen auf die Umwelt.

Auch bereits bekannte und in der Packungsbeilage beschriebene UE sollten mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt, z. B. zur Identifizierung von Risikopatienten oder von Trends in der Resistenzentwicklung.

Grundsätzlich werden UE-Meldungen anonymisiert behandelt. Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur vom BVL für eventuelle Rückfragen genutzt.

Jahresberichte zu UE-Meldungen