Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Was geschieht nach der Meldung eines unerwünschten Ereignisses?

Neben der administrativen Bearbeitung einer Meldung (Bestätigung des Eingangs des UE, Eingabe der Daten in eine Datenbank) wird der Zusammenhang zur Tierarzneimittelanwendung im BVL durch Tierärztinnen und Tierärzte bewertet.

Über die Einzelfallbewertung hinaus findet eine Risikoabschätzung auf der Basis statistischer Analysen statt (Signalmanagement). Sollte ein Signal, wie etwa eine gehäufte Meldung bestimmter UE, als valide bewertet werden, können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden (Risikomanagement). Zum Beispiel können neue Warn- oder Anwendungshinweise in die Gebrauchsinformation aufgenommen werden. Auch die Risikokommunikation, d.h. die Information der Tierärzteschaft und der Tierhaltenden zu möglichen Risiken und Ihrer Vermeidung, trägt zum Risikomanagement bei. 

Grundsätzlich werden UE-Meldungen anonymisiert behandelt. Alle Daten werden ausschließlich verwendet, um einen eventuellen Zusammenhang zwischen Tierarzneimitteln und Symptomen bestmöglich zu bewerten. Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur vom BVL für eventuelle Rückfragen genutzt.

Jahresberichte zu UE-Meldungen