Für Anwender von Tierarzneimitteln
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln
Eine Übersicht

Wissenswertes über Tierarzneimittel
An dieser Stelle finden Sie Fachartikel zum Thema Tierarzneimittel speziell für Tierhalter.

Versandhandelsregister
Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten.

Unerwünschte Ereignisse
Einige Risiken und Nebenwirkungen werden erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Tierarzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird.

Kontrolle von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln
Auch Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, können mit Arzneistoffen behandelt werden. Wirkstoffe für Lebensmittel liefernde Tiere unterliegen daher in der EU strengen gesetzlichen Regelungen.

Weiterführende Informationen zur gesunden Tierhaltung
An dieser Stelle finden Sie Links zu weiteren Organisationen, die Ihnen Informationen zur Verfügung stellen.

Entsorgung nicht-verbrauchter Tierarzneimittel
Nicht-verbrauchte Tierarzneimittel müssen entsprechend der kommunalen Regelungen entsorgt werden, damit sie nicht in die Umwelt gelangen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)/Verbraucheranfragen
Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten sowie Verbrauchern. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.