Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Durchführung von Beratungsgesprächen

Das BVL berät Antragsteller und pharmazeutische Unternehmer hinsichtlich wissenschaftlicher und verfahrenstechnischer Fragstellungen vor Antragstellung oder in einem laufenden Verfahren. Es können z.B. Fragen zur Planung und Durchführung eines Zulassungsverfahrens geklärt werden. Auch nach Erteilung der Zulassung können Fragen beispielsweise zur Durchführung und Umsetzung von Änderungsanzeigen im direkten Gespräch schnell geklärt werden.

Für Beratungsgespräche werden Kosten erhoben.

Voraussetzungen für die Durchführung eines Beratungsgesprächs ist es, dass Fragen vorliegen, die sich nicht auf rein schriftlichem Weg klären lassen. Aus organisatorischen Gründen wird ein Vorlauf von ca. 20 Werktagen für die Festsetzung von Gesprächsterminen benötigt.

Kontakt: poststelle@bvl.bund.de