Bekanntmachung der EMA zur möglichen Strahlenbelastung von Arzneimitteln mit Herstellungsstätten in Japan
Antragsteller sind dafür verantwortlich, die gleichbleibende Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der produzierten Arzneimittel sicherzustellen.
Für weitere Informationen weist das BVL auf die in Abstimmung mit den europäischen Zulassungsbehörden erfolgte öffentliche Bekanntmachung der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom 3. Mai 2011 nach dem Austritt erhöhter radioaktiver Strahlung aus dem Atomkraftwerk Fukushima Daiichi in Japan hin.
- Ausgabejahr
- 2011
- Erscheinungsdatum
- 19.05.2011