Wer macht was?

In Deutschland

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Beim BVL befindet sich die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS). Sie nimmt die an die ZKBS gerichtete Anfragen zu sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik und Anträge zur Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten und zur Einstufung von Mikroorganismen als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten entgegen. Sie prüft Anträge auf Genehmigung gentechnischer Arbeiten und Anlagen, sowie Anträge auf Genehmigung einer Freisetzung und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und bereitet Antworten und Stellungnahmen der ZKBS sowie die Verfahren zur Beschlussfassung dazu vor.

Das BVL ist auch die Genehmigungsbehörde für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
(GVO) für wissenschaftliche Versuche. Ist eine Marktzulassung (Inverkehrbringen) von GVO für den Anbau oder als Lebens- bzw. Futtermittel bei der EU beantragt, so gibt das BVL als national zuständige Behörde im gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahren der EU eine Stellungnahmen zu den Anträgen ab. Das BVL ist in Deutschland die zuständige Behörde, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) mit der Durchführung der Umweltrisikoprüfung für den Anbau einer neuen gentechnisch veränderten Pflanze beauftragt werden kann.

Auf Feldern angebaute oder freigesetzte GVO müssen in das GVO-Standortregister eingetragen werden, das beim BVL geführt wird. Außerdem koordiniert das BVL die Aktivitäten zur Sicherung der Koexistenz und zur Umweltbeobachtung (GVO-Monitoring) in Deutschland.

Das BVL ist die zuständige deutsche Behörde für das Biosafety Clearing-House (BCH). Es ist dafür verantwortlich, Informationen zur Gentechnik in Deutschland in das Zentralportal des BCH einzustellen und sie somit den Vertragsstaaten weltweit und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das BVL ist auch die zuständige Kontaktstelle für Meldungen über unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen von GVO, wenn Deutschland betroffen ist.

Sollen GVO aus Deutschland exportiert und in Staaten außerhalb der EU freigesetzt oder angebaut werden, so muss dies vor dem Export dem BVL angezeigt werden.

Zudem führt das BVL Datenbanken zu gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie zu geprüften Mikroorganismen, Onkogenen, Escherichia coli-Empfängerstämmen, Vektoren und Zelllinien, um einen bundesweit einheitlichen Standard der Arbeiten der Bundesländer zu gewährleisten.

Die Überwachungstätigkeit der Bundesländer wird durch weitere Aufgaben des BVL unterstützt. So veröffentlicht das BVL die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU). Es unterhält das Nationale Referenzlabor für GVO und übernimmt Koordinationsfunktionen in Fällen, in denen nicht zugelassene GVO nachgewiesen werden.

Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS)

Die ZKBS als ehrenamtlich tätiges Expertengremium berät die Bundesregierung und die Bundesländer in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik. Sie führt die Risikobewertung von Mikroorganismen und die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten durch und empfiehlt dafür geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Des Weiteren bewertet die ZKBS die Sicherheit von beantragten Freisetzungen oder Inverkehrbringen von GVO auf mögliche Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt. Mehr Informationen zur ZKBS finden Sie unter: zkbs-online.de

Benehmensbehörden:
Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Julius-Kühn-Institut (JKI), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das BVL trifft Entscheidungen über Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Benehmen mit dem BfN, dem BfR und dem RKI. Das JKI, die ZKBS und die zuständige Behörde des betroffenen Bundeslandes geben Stellungnahmen zum Freisetzungsvorhaben ab. Im Falle der Freisetzung von gentechnisch veränderten Wirbeltieren oder von gentechnisch veränderten Mikroorganismen, die an Wirbeltieren angewendet werden, sind auch das PEI und das FLI beteiligt.

Auch die Stellungnahmen zu Anträgen auf Marktzulassung von GVO in der EU gibt das BVL unter Beteiligung der Benehmensbehörden ab.

Bundesländer

Die Überwachung gentechnischer Arbeiten und gentechnischer Anlagen, von Freisetzungen in die Umwelt und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bzw. von daraus hergestellten Produkten ist Aufgabe der Bundesländer. Hierzu führen die zuständigen Untersuchungsbehörden der Länder im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung regelmäßige Untersuchungen von Proben durch, die beim Hersteller oder im Handel genommen werden. Auch gentechnische Arbeiten und gentechnische Anlagen sowie Saatgut werden regelmäßig kontrolliert.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Das BMEL bereitet die Gesetzgebungsverfahren des Gentechnikgesetzes und der damit zusammenhängenden Verordnungen vor und vertritt Deutschland im „Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel“ in Brüssel. In dem Ausschuss wird über die Marktzulassung von GVO für den Anbau oder als Lebens- bzw. Futtermittel abgestimmt.

Das BMEL beruft die ZKBS-Mitglieder und ihre Stellvertreter im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es vertritt als nationale Kontaktstelle Deutschland in Gremien der Cartagena Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

Da eine verbindliche Kennzeichnung für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, bislang auf europäischer Ebene nicht möglich ist, hat das BMEL 2008 die Regelung für eine freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt. Das Siegel wird vom Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." (VLOG) vergeben, dem das BMEL die Markenrechte übertragen hat. Das BVL ist bei der Vergabe und Kontrolle der mit dem Siegel gekennzeichneten Produkte nicht beteiligt.

In Europa

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von GVO und gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln in einem EU-Gemeinschaftsverfahren.

Die EU-Kommission unterhält auch das Europäische Referenzlabor für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (EURL-GMFF) in Ispra (Italien), das in der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission eingerichtet ist. Das EURL organisiert die Prüfung und Validierung der offiziellen Nachweismethoden für GVO. Das EURL arbeitet eng mit dem Europäischen Netzwerk der GVO-Laboratorien (ENGL) zusammen, in dem das auch das BVL vertreten ist.

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA)

Die EFSA ist übernimmt im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit die Risikobewertung in der EU. Sie arbeitet eng mit den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten zusammen und erstellt wissenschaftliche Gutachten und Empfehlungen als Grundlage für die Europäische Kommission, das europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten für Entscheidungen im Bereich des Risikomanagements. Für jedes Themengebiet gibt es ein Fachgremium. Das GVO-Gremium führt Risikobewertungen zur Sicherheit von GVO durch. Vor allem im Rahmen von Inverkehrbringens-Anträgen für GVO werden dabei wissenschaftliche Informationen und Daten überprüft und unter Berücksichtigung der nationalen Stellungnahmen der EU-Mitgliedstaaten Empfehlungen abgegeben. Basierend auf diesen Empfehlungen entscheidet die Europäische Kommission, ob eine Zulassung als Lebens- bzw. Futtermittel oder zum Anbau erfolgt.