Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Gentechnische Arbeiten und Anlagen

Zuständig für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Arbeiten und Anlagen in Deutschland sind die Bundesländer. Bei gentechnischen Arbeiten und Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 oder bei gentechnischen Arbeiten und Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2, bei welchen die Einstufung strittig ist, wird die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) beteiligt, deren Geschäftsstelle am BVL angesiedelt ist.