Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Cartagena Protokoll und das Biosafety Clearing-House

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche Behörde für das Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Cartagena Protokoll). Damit ist das BVL die zuständige Kontaktstelle für Meldungen über Exporte und unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), wenn Deutschland betroffen ist und ist dafür verantwortlich, Informationen zur Gentechnik in Deutschland in das Zentralportal des Biosafety Clearing-House (BCH) einzustellen. Das BCH ist ein Kernelement des Cartagena Protokolls und soll den Vertragsstaaten weltweit und der Öffentlichkeit Informationen zur Gentechnik zugänglich machen. Dies sind z. B. die in Deutschland geltenden Vorschriften des Gentechnikrechts und Entscheidungen über Freisetzungsvorhaben in Deutschland einschließlich der Zusammenfassungen der Risikobewertungen, die diesen Entscheidungen zu Grunde liegt.

Die zentrale Plattform des BCH ist unter http://bch.cbd.int/ verfügbar; die deutsche Internetpräsenz des BCH (D-BCH), kann unter http://www.biosicherheit-bch.de/ abgerufen werden.