Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen

Wer mit GVO zu tun hat, muss bestimmte Vorkehrungen treffen und Regelungen beachten.

Viele Themen, ein Ziel

Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen

Unter Inverkehrbringen versteht man die Vermarktung von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen hergestellt wurden.

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Freisetzung

Unter Freisetzung versteht man das begrenzte Ausbringen von GVO in die Umwelt für Versuchszwecke.

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Gentechnische Arbeiten und Anlagen

Gentechnische Arbeiten beinhalten die Herstellung, Vermehrung und Verwendung von GVO. Sie müssen in einer speziell konzipierten Einrichtung, der gentechnischen Anlage, durchgeführt werden.

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Transport

Informationen zum Transport, zum Import und zum Export von GVO

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