Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nicht zugelassene Petunien auf dem deutschen und internationalen Markt

Der Anbau und Verkauf gentechnisch veränderter (gv) Petunien ist in der EU nicht erlaubt. Dennoch wurden im Frühling 2017 in Europa und auch anderen Ländern weltweit gv Petunien im Handel entdeckt. Züchter und Händler müssen die nicht zugelassenen Beet- und Balkonpflanzen vernichten.

gv Petunien gv Petunien Quelle: fotolia/M. Schuppich

Ende April 2017 wurden in Finnland, und später auch in Deutschland und anderen Staaten, Petunien mit einer untypischen Blütenfarbe gefunden. Bei diesen orangeblühenden Petunien, und inzwischen auch bei Petunien mit anderen Blütenfarben, konnten durch molekularbiologische Untersuchungen gentechnische Veränderungen nachgewiesen werden. Dies haben Analysen von Proben gezeigt, die deutsche Überwachungsbehörden auf dem Markt und bei Züchtern genommen haben.

Es ist bisher keine Gefährdung für die Gesundheit oder die Umwelt durch die gentechnisch veränderten Petunien erkennbar. Dennoch, in der EU gibt es keine Zulassung für ihren Anbau oder ihre Vermarktung. Daher müssen die Pflanzen von Händlern aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden.

Das BVL informiert die Öffentlichkeit über dieses Ereignis in mehreren Fachmeldungen, die Sie hier finden. Außerdem gibt eine regelmäßig aktualisierte Tabelle Auskunft über alle in Deutschland und den Niederlanden identifizierten gv Petunien. Genannt werden die Namen, unter denen diese Petunien im Handel oder beim Züchter zu finden sind. Häufig werden die Pflanzen jedoch auch ohne eine genaue Namensbezeichnung, als Petunie oder Petunia x hybrida, an den Endverbraucher abgegeben. Endverbraucher, die gv Petunien zu Hause angepflanzt haben, sollten diese entsprechend den Anordnungen des entsprechenden Bundeslandes vernichten.