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Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren

Die gemäß Gentechnikgesetz (§ 15 Abs. 1) einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung einer Freisetzung sind in § 5 der Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV) bezeichnet. Dazu gehören

  • Sachkundenachweise der verantwortlichen Personen,
  • Umfassende Angaben zu den freizusetzenden GVO,
  • Angaben zu möglichen sicherheitsrelevanten Auswirkungen sowie
  • Angaben zur Überwachung und Beendigung der Freisetzung sowie über Notfallpläne.

Im Detail sind die erforderlichen Angaben im Anhang III der Richtlinie 2001/18/EG aufgeführt. Anhang III B spezifiziert die Erfordernisse für höhere Pflanzen als freizusetzende GVO. Im Anhang III A werden die Angaben genannt, die in Anträgen für die Freisetzung von GVO mit Ausnahme höherer Pflanzen enthalten sein müssen. Diese Anforderungen an die Antragsunterlagen gelten, soweit die Angaben für die freizusetzenden GVO relevant sind.