Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Inverkehrbringen

Hier erhalten Sie Informationen zu Verfahren, Antragstellung und
Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO.

Ein Überblick

Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen

Vor der Marktzulassung von GVO oder Produkten, die aus GVO hergestellt sind, müssen die Produkte EU-weite Genehmigungsverfahren durchlaufen.

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Beantragen eines Inverkehrbringens

Anträge auf Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sind bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats einzureichen.

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Entscheidungen zum Inverkehrbringen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den in Europa zugelassenen Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen hergestellt sind.

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Standortregister

Im GVO-Standortregister sind alle Flächen in Deutschland registriert, auf denen GVO angebaut oder freigesetzt werden. Es sind u. a. die Angaben zu Lage und Größe der Flächen und eine Kartendarstellung gezeigt.

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Monitoring

Nach der Marktzulassung eines GVO muss ein Monitoring durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen dieser GVO auf die Umwelt feststellen zu können.

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