Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Auf internationaler Ebene werden die zwischenstaatlichen Beziehungen verbindlich durch internationale Verträge und Abkommen geregelt.

Die Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem bereits annähernd 200 Vertragsparteien beigetreten sind (Stand: Juni 2016). Die CBD hat das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten sowie ihre nachhaltige Nutzung und die gerechte Aufteilung ihrer Ressourcen zu ermöglichen.

Die biologische Sicherheit wurde als ein so wichtiger Beitrag zum Schutz der Biodiversität angesehen, dass ihr ein eigenes Protokoll unter der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) gewidmet wurde, das Cartagena Protokoll. Mit dem Cartagena Protokoll wurde auf Völkerrechtsebene erstmals weltweit verbindliche Standards für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) definiert, die exportiert werden sollen. So soll sichergestellt werden, dass sich aus dem Import von GVO keine nachteiligen Auswirkungen für die biologische Vielfalt oder die menschliche Gesundheit ergeben.

Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit (englisch)
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (englisch)
Gesetz zu dem Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 28. Oktober 2003 (PDF, 377KB, nicht barrierefrei) ; Deutsch)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei) ; Deutsch)

Finden Sie mehr heraus