Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) für wissenschaftliche Zwecke muss vom BVL genehmigt werden. Sollen GVO kommerziell angebaut werden, gibt das BVL im gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahren der EU eine Stellungnahme ab. Ferner managt das BVL für Deutschland den internationalen Informationsaustausch über GVO im Biosafety Clearing House. Beim BVL befindet sich die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS). Die ZKBS berät die Bundesregierung und die Bundesländer in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik.
Mit zwei Klicks zu mehr Sicherheit. Erst nach Aktivierung des Schiebereglers wird das Element aktiviert. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Durch Betätigen dieses externen Links verlassen Sie die Webseiten des BVL. Auf den Inhalt der nachfolgenden Website haben wir keinen Einfluss, insb. nicht auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier finden können.
© 2018 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit