Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Europäisches Referenzlabor (EU)

Die Referenzlaboratorien der Europäischen Union (EURL) unterstehen der finanziellen und fachlichen Aufsicht der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE). Jedes Referenzlaboratorium ist für bestimmte Substanzen zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen die Entwicklung und Validierung von Analysenverfahren, die Durchführung von Schiedsanalysen, die Beratung der Europäischen Kommission sowie die Unterstützung der Nationalen Referenzlabore. Sie arbeiten auch an der Harmonisierung der Leistungsfähigkeit der Laboratorien. Dadurch sollen Marktverzerrungen im europäischen Binnenmarkt vermieden werden.

Die EURL stellen eine Schaltstelle zwischen der EU-Kommission einerseits und den Nationalen Referenzlaboratorien in den Mitgliedsstaaten der EU andererseits dar. In der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates sind hinsichtlich der EURL die Aufgaben der EURL detailliert festgelegt. In Artikel 94 dieser Verordnung heißt es:

“Die gemäß Artikel 93 Absatz 1 benannten Referenzlaboratorien der Europäischen Union sind für die folgenden Aufgaben zuständig...:

a)   Unterrichtung nationaler Referenzlaboratorien über die Einzelheiten der Methoden für Laboranalysen, -tests oder -diagnosen, einschließlich Referenzmethoden, und Bereitstellung von Leitlinien zu diesen Methoden;
b)   Bereitstellung von Referenzmaterialien für die nationalen Referenzlaboratorien;
c)   Koordinierung der Anwendung der unter Buchstabe a genannten Methoden seitens der nationalen Referenzlaboratorien und bei Bedarf auch seitens anderer amtlicher Laboratorien, insbesondere mittels Durchführung regelmäßiger Laborvergleichtests oder Eignungsprüfungen und Gewährleistung entsprechender Folgemaßnahmen zu diesen Laborvergleichstest oder Eignungsprüfungen gemäß — sofern vorhanden — international anerkannten Protokollen, sowie Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der Laborvergleichstests oder Eignungsprüfungen und über die entsprechenden Folgemaßnahmen;
d)   Koordinierung der für die Anwendung neuer Methoden für Laboranalysen, -tests oder -diagnosen erforderlichen praktischen Modalitäten und die Unterrichtung der nationalen Referenzlaboratorien über Fortschritte in diesem Bereich;
e)   Durchführung von Schulungen für das Personal der nationalen Referenzlaboratorien und bei Bedarf auch anderer amtlicher Laboratorien sowie für Experten aus Drittländern;
f)    innerhalb ihres Aufgabenbereichs wissenschaftliche und technische Unterstützung der Kommission;
g)   Unterrichtung der nationalen Referenzlaboratorien über einschlägige nationale Forschungstätigkeiten, Forschungstätigkeiten der Union sowie über internationale Forschungstätigkeiten;
h)   Zusammenarbeit innerhalb ihres Aufgabenbereichs mit Laboratorien in Drittländern und mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC);
i)    aktive Mitwirkung an der Diagnostizierung der Ausbrüche von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Zoonosen oder Tierseuchen oder des Auftretens von Pflanzenschädlingen in Mitgliedstaaten, indem sie Erregerisolate oder Schädlingsproben zur Diagnosebestätigung, zur Charakterisierung und zur taxonomischen oder epizootischen Einordnung untersuchen;
j)    Koordinierung oder Durchführung von Tests zur Überprüfung der Qualität der Reagenzien und der Reagenzienchargen, die für die Diagnose von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Zoonosen oder Tierseuchen und von Pflanzenschädlingen verwendet werden;
k)   sofern relevant für ihren Zuständigkeitsbereich Aufbau und Pflege von
i)   Referenzbeständen von Pflanzenschädlingen und/oder Referenzerregerstämmen;
ii)   Referenzbeständen von Lebensmittelkontaktmaterialien, die dazu verwendet werden, Analysegeräte zu kalibrieren, und Bereitstellung von Proben an nationale Referenzlaboratorien;
iii)  aktuellen Listen der verfügbaren Referenzsubstanzen und Reagenzien sowie der Hersteller und Lieferanten solcher Substanzen und Reagenzien und
l)    sofern relevant für ihren Zuständigkeitsbereich Zusammenarbeit sowohl untereinander als auch gegebenenfalls mit der Kommission, um Analyse-, Test- oder Diagnosemethoden von hohem Standard zu entwickeln.“

Die Zuständigkeiten des EURL im BVL liegen bei folgenden Substanzgruppen:

  • Beta-Agonisten (pharmakologisch wirksame Stoffgruppe, die in bestimmten Dosierungen zur Steigerung der Mastleistung eingesetzt werden könnten)
  • Mitteln gegen Wurmbefall (Antihelmintika)
  • Mitteln gegen einzellige Parasiten (Antikokzidia einschliesslich Nitroimidazolen)
  • nicht-steroidalen Entzündungshemmern (NSAID)

Das BVL erstellt in Abstimmung mit der EU-Kommission (DG SANTE) jährliche Arbeitsprogramme. Die Arbeitsprogramme des EURL im BVL und die Programme der anderen EURL sind über die Internetseite der DG SANTE abrufbar.

Wesentliches Element in dem Bestreben eine harmonisierte Leistungsfähigkeit der amtlichen Kontrolllaboratorien innerhalb der EU zu sichern und zu dokumentieren ist die regelmäßige Durchführung von Laborvergleichstests. Bei solchen Laborvergleichsstudien wird identisches Probenmaterial an die für die entsprechenden Stoffgruppen zuständigen NRL der Mitgliedsstaaten versandt. Die NRL sind zur Teilnahme an diesen Studien verpflichtet, die Proben werden mit den in den jeweiligen Laboratorien verfügbaren Routinemethoden untersucht.

Durch die Auswertung der Ergebnisse kann geprüft werden, ob das zu untersuchende Stoffspektrum vollständig abgedeckt ist und ob Substanzen richtig identifiziert und quantifiziert wurden. Die Labore werden umfassend über ihre eigenen Resultate und – in anonymisierter Form - über die Ergebnisse der anderen Laboratorien informiert. Die Ergebnisse dieser Vergleiche sind damit zum einen für die EU-Kommission ein gutes Mittel, sich einen Überblick über das Leistungsvermögen der amtlichen Rückstandskontrolle zu verschaffen, zum andern dienen sie natürlich den einzelnen teilnehmenden Laboratorien der Selbsteinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und liefern einen wichtigen Beitrag zu deren Qualitätskontrolle (im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung und der Anwendung von Strategien zur Fehlervermeidung).

Außerdem unterstützt das EURL die qualitätssichernden Maßnahmen der NRL der Mitgliedsstaaten durch die Bereitstellung von Referenzmaterialien, Standardsubstanzen und Methodenbeschreibungen der im EURL entwickelten und validierten Verfahren. Jährliche Workshops, die vom EURL für die NRL veranstaltet werden, sollen die zeitnahe Weitergabe von Informationen gewährleisten und den wissenschaftlichen Austausch fördern.