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Nationales Referenzlabor für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft

Die Anwendung von Arzneimitteln zur Behandlung von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unterliegt in der Europäischen Union strengen gesetzlichen Regelungen. Die Labore der amtlichen Lebensmittelkontrolle prüfen, ob nicht zugelassene oder verbotene Präparate eingesetzt wurden oder ob die gegebenenfalls auftretenden Rückstände von zugelassenen Tierarzneimitteln unter den gesetzlich festgelegten Höchstgehalten liegen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind in den Verordnungen (EG) Nr. 470/2009 und Nr. 37/2010 sowie in Richtlinie 96/22/EG beschrieben.

Das BVL ist als Nationales Referenzlabor für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen für alle in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/1644 aufgeführten Substanzgruppen von Tierarzneimitteln zuständig. In dieser Verordnung und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1646 werden außerdem die im Rahmen von Kontroll- und Überwachungsplänen zu untersuchenden Matrizes und Spezies festgelegt, wobei die Untersuchungen auf Primärerzeugnisse tierischer Herkunft (Muskelgewebe und Innereien, Milch, Eier, Honig, aber auch nicht-Lebensmittelmaterialien wie Urin, Plasma oder Haare) ausgerichtet sind und in der Regel keine verarbeiteten Produkte umfassen. Die Aufgaben als NRL ergänzen sich mit der Zuständigkeit, die das BVL als Europäisches Referenzlabor für bestimmte Substanzgruppen wahrnimmt. Mit den zwei weiteren EURL für den Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft wird eng zusammengearbeitet.

Wie in den anderen Gebieten der Spurenanalytik wird auch im Bereich der Rückstände von Tierarzneimitteln auf den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Analysenmethoden ("Methodenvalidierung") großes Gewicht gelegt. Labore, die amtliche Untersuchungen durchführen, müssen ihre Methoden entsprechend der Kommissionsdurchführungsverordnung (EU) 2021/808 validieren. Das NRL unterstützt die amtlichen Labore bei der Umsetzung dieser Vorgaben und stellt auch eigene validierte Methoden zur Verfügung.

Um die Labore bei der Qualitätssicherung zu unterstützen, organisiert das NRL für Rückstände von Tierarzneimitteln jährlich Eignungsprüfungen für wechselnde Aufgabenstellungen. Das Probenmaterial für diese Projekte wird durch gezielte Behandlung von Tieren eigens hergestellt, um die besonderen Bedingungen bei der Bestimmung von Rückständen in gewachsenem Material zu berücksichtigen. Das NRL veranstaltet auch jährlich Fachtagungen für Vertreter der Lebensmittelkontrolle, die der Diskussion und dem Austausch über aktuelle Entwicklungen und der Harmonisierung der Rückstandskontrolle dienen.

Rechtsgrundlagen: