Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nationale Referenzlaboratorien (NRL) für Pestizidrückstände

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union detailliert geregelt. Ob die zulässigen Mittel für die richtige Kultur eingesetzt wurden und ob die Rückstände eines Wirkstoffes unter der festgelegten Rückstandshöchstmenge (s. Verordnung (EG) Nr. 396/2005) liegen, wird von den Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung geprüft.

Das BVL ist im Bereich der Pestizidrückstände mit den Aufgaben von vier Nationalen Referenzlaboratorien betraut. Dies umfasst die Zuständigkeiten für:

  • a) Getreide und Futtermittel
  • b) Lebensmittel tierischen Ursprungs und Waren mit hohem Fettanteil
  • c) Obst und Gemüse, einschließlich Waren mit hohem Wasseranteil und hohem Säuregehalt
  • d) Methoden zum Nachweis eines einzelnen Rückstands

Im Rahmen dieser Zuständigkeiten koordiniert das BVL die Arbeit einer Expertengruppe, in der Vertreter der amtlichen Labore Projekte zur Methodenvalidierung bearbeiten. Ergebnisse aus eigenen Studien der NRL zur Methodenentwicklung und Methodenvalidierung werden den amtlichen Laboren zu Verfügung gestellt.

Im Gebiet der Pestizidanalytik ist – abweichend von den anderen Bereichen – die Teilnahme an den Laborvergleichstests der Europäischen Referenzlabore auch für die amtlichen Labore der Länder verpflichtend. Das BVL unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten die EURL in der Organisation der Laborvergleichstests und verschafft sich einen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Kontrolllaboratorien. Auf den jährlichen Fachtagungen stellen die NRL eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse der deutschen Teilnehmer vor.

Weiterführende Informationen über den Bereich der Pflanzenschutzmittel bieten die Internetseiten der Europäischen Kommission. Hier sind Dokumente und Verweise auf die aktuell gültigen Rechtstexte, den Zulassungsstatus und die derzeit geltenden Höchstmengen verfügbar