Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Substanzen, die bei der Verarbeitung von Lebensmitteln, z.B. beim Räuchern, entstehen können. Im Falle von Meerestieren wie Muscheln können die PAK auch aus dem natürlichen Lebensraum aufgenommen werden. PAK wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potentiell genotoxisch und karzinogen bewertet.

Gegenwärtig sind für das Benzo(a)pyren (BaP), sowie für die Summe von Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benz(a)anthracen (BaA) und Chrysen (CHR) zulässiger Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel festgelegt (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und nachfolgende Änderungsverordnungen). Um eine gleichmäßige Qualität der amtlichen Untersuchungen zu gewährleisten, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 und nachfolgenden Änderungsverordnungen Mindestanforderungen an die Analysenmethoden zur Bestimmung von Benzo(a)pyren und der anderen gestellt. Zeitgemäße Untersuchungsmethoden ermöglichen auch die Bestimmung weiterer PAK neben den genannten in einem Analysengang. Das BVL ist als Referenzlaboratorium (NRL) für Prozesskontaminanten benannt.

Zur Unterstützung der Labore der amtlichen Überwachung führt das NRL jährlich einen Laborvergleichstest als Mittel der externen Qualitätssicherung durch. Die Probenmaterialien für diese Tests mit wechselnder Aufgabenstellung werden im Laborbereich des BVL erzeugt. Die Ergebnisse aus eigenen Studien zur Methodenoptimierung und –validierung werden den Laboren der amtlichen Kontrolle zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus lädt das NRL für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe die Vertreter der Kontrolllaboratorien jährlich zu einer Tagung ein, die dem fachlichen Austausch über Untersuchungsverfahren und aktuelle Entwicklungen gewidmet ist.