Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nationale Referenzlaboratorien im BVL

Die Nationalen Referenzlaboratorien (NRL) im BVL stellen eine Schaltstelle zwischen den EU-Referenzlaboratorien (Verordnung (EU) 2017/625, Art. 92-94) und den Laboratorien der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung in Deutschland dar. In der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Voraussetzungen zur Benennung eines Nationalen Referenzlabors (Art. 100) und dessen Aufgaben festgelegt (Art. 101).

Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs müssen die nationalen Referenzlaboratorien

a) mit den Referenzlaboratorien der Europäischen Union zusammenarbeiten und sich an Schulungen und Laborvergleichtests, die von diesen Laboratorien organisiert werden, beteiligen;

b) die Tätigkeiten der gemäß Artikel 37 Absatz 1 benannten amtlichen Laboratorien mit dem Ziel koordinieren, die Methoden für Laboranalysen, -tests oder -diagnosen und ihre Verwendung zu harmonisieren und zu verbessern;

c) gegebenenfalls Laborvergleichtests oder Eignungsprüfungen zwischen amtlichen Laboratorien organisieren, für angemessene Folgemaßnahmen nach solchen Tests sorgen und die zuständigen Behörden über die Ergebnisse solcher Tests und Folgemaßnahmen informieren;

d) die Verteilung der vom Referenzlaboratorium der Europäischen Union bereitgestellten Informationen an die zuständigen Behörden und die amtlichen Laboratorien gewährleisten;

e) den zuständigen Behörden innerhalb ihres Aufgabenbereichs wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Umsetzung der MNKP gemäß Artikel 109 und der gemäß Artikel 112 angenommenen koordinierten Kontrollprogramme leisten;

f) gegebenenfalls die Reagenzien und die Reagenzienchargen validieren und Listen der verfügbaren Referenzsubstanzen und Reagenzien sowie der Hersteller und Lieferanten solcher Substanzen und Reagenzien führen und auf dem neuesten Stand halten;

g) erforderlichenfalls Schulungen für das Personal der amtlichen Laboratorien, die gemäß Artikel 37 Absatz 1 benannt wurden, durchführen und

h) den Mitgliedstaat, der sie benannt hat, bei der Diagnostizierung der Ausbrüche von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Zoonosen oder Tierseuchen oder des Auftretens von Pflanzenschädlingen und im Falle von nicht vorschriftsmäßigen Sendungen aktiv unterstützen, indem sie Erregerisolate oder Schädlingsproben zur Diagnosebestätigung, zur Charakterisierung und zur epizootischen oder taxonomischen Einordnung untersuchen.

Die Untersuchung von Proben im Rahmen der Überwachung gehört nicht zu den Aufgaben der im BVL angesiedelten NRL, da diese Tätigkeit aufgrund der föderalen Struktur der Lebensmittelüberwachung in Deutschland von den zuständigen Behörden der Länder wahrgenommen wird.

Die Nationalen Referenzlaboratorien im BVL unterstützen die Labore der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung bei der Qualitätssicherung mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Untersuchungen zu erhöhen. Dafür stellen die NRL Referenzmaterialien, Standardsubstanzen und Beschreibungen selbst entwickelter Methoden zur Verfügung. Ebenso wird durch jährliche Fachtagungen die Weitergabe von Informationen gewährleistet.

Eine große Bedeutung in der Arbeit der NRL hat die regelmäßige Durchführung von Eignungsprüfungen. Bei solchen Eignungsprüfungen wird identisches Probenmaterial an die für die entsprechenden Stoffgruppen zuständigen amtlichen Labore versandt und von diesen mit ihren Routinemethoden untersucht. In der Auswertung der Ergebnisse kann geprüft werden, ob das zu untersuchende Stoffspektrum vollständig abgedeckt und richtig identifiziert wurde. Außerdem gibt die Auswertung Aufschluss darüber, ob bei den Ergebnissen der Teilnehmer signifikante Unterschiede hinsichtlich der jeweils bestimmten Konzentration der untersuchten Stoffe bestehen. Die Labore werden über Ihre Resultate umfassend informiert und können z.B. durch Optimierung der Untersuchungsmethode auf ein auffälliges Ergebnis reagieren. Damit trägt das BVL zum Erhalt eines hohen Niveaus der amtlichen Kontrolle bei.

Dem BVL wurden die Aufgaben eines nationalen Referenzlabors für untenstehende Stoffgruppen übertragen.

Rechtsgrundlagen