Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU)

gemäß § 64 LFGB, § 38 TabakerzG, § 28b GenTG

Auf Grundlage des § 64 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), § 38 Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und § 28b Gentechnikgesetzes (GenTG) hat das BVL den gesetzlichen Auftrag zur Veröffentlichung einer amtlichen Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von folgenden Erzeugnissen:

  • Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe
  • Mittel zum Tätowieren
  • kosmetische Mittel
  • Bedarfsgegenstände
  • mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten
  • Tabakerzeugnisse
  • Futtermittel
  • Proben, die im Rahmen der gentechnikrechtlichen Überwachungstätigkeit der Bundesländer angewendet werden

Zu diesem Zweck ist die Geschäftsstelle ASU beim BVL eingerichtet worden.

Standardisierung von Verfahren in den Arbeitsgruppen

Zur Erarbeitung, Festlegung und Standardisierung von neuen Probenahme- und Untersuchungsverfahren beruft die Geschäftsstelle ASU des BVL Arbeitsgruppen ein, die sich paritätisch aus Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft zusammensetzen.

Das BVL stellt eine Liste der aktuell eingerichteten Arbeitsgruppen zur Verfügung: Liste Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen legen geeignete und bereits entwickelte Verfahren fest und überprüfen und bewerten deren Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit. Sie bestimmen, für welchen Zweck und Anwendungsbereich das Verfahren eingesetzt wird. Dazu werden unter Beteiligung von mehreren Laboratorien Methodenvalidierungsstudien durchgeführt und deren Auswertung unter Anwendung statistischer Methoden vorgenommen.

Das Bild zeigt ein Gaschromathograph Gaschromathograph Quelle: BVL

In Abstimmung mit den Arbeitsgruppen sorgt das BVL dafür, die ASU laufend auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Erarbeitung von relevanten Untersuchungs- und Probenahmeverfahren zur Aufnahme in die ASU nach § 38 TabakerzG erfolgt in der ALB-PG der Tabaküberwachung angegliederte Arbeitsgruppe der Tabaksachverständigen. Die Arbeitsgruppe der Tabaksachverständigen sorgt in Zusammenarbeit mit dem BVL dafür, die ASU unter Berücksichtigung neuer Rechtsvorschriften und aktuellster Erkenntnisse der Wissenschaft laufend auf dem neuesten Stand zu halten.

Neben den von den Arbeitsgruppen des BVL standardisierten und validierten Verfahren werden auch Verfahren aus anderen Bereichen (z. B. DIN, CEN, ISO) geprüft und bei Eignung in die Amtliche Sammlung nach § 64 Abs. 1 und Abs. 2 LFGB und § 38 TabakerzG sowie § 28b Abs. 1 GenTG aufgenommen.

Für die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen und die damit verbundene Verarbeitung von personengebundenen Daten wird über die Datenschutzgrundverordnung informiert.

Veröffentlichung ASU

Die ASU ist entsprechend ihrer Sachgebiete in sechs Bände untergliedert:

Band I  Lebensmittel
Band II  Bedarfsgegenstände
Band III Kosmetische Mittel
Band IV  Tabakerzeugnisse
Band V  Futtermittel
Band VI Gentechnik

Eine Loseblattsammlung der ASU sowie eine Online-Version der ASU stehen beim Beuth-Verlag zur Verfügung. Für Einrichtungen, die mit der amtlichen Überwachung der dem LFGB, TabakerzG, GenTG unterliegenden Erzeugnisse betraut sind, wird die Online-Version kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die ASU wird regelmäßig durch Ergänzungslieferungen aktualisiert. Eine Übersicht der aktuellen Ergänzungslieferungen aller verfügbaren Bände ist unter „Aktualisierung ASU“ zu finden.

Vor der Veröffentlichung von Untersuchungsverfahren von Futtermitteln soll gemäß § 64 Abs. 2 LFGB ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Fütterungsberatung, der Futtermitteluntersuchung, der Futtermittelüberwachung, der Landwirtschaft und der sonst beteiligten Wirtschaft angehört werden.

Allgemeine Dokumente

Das BVL stellt von den Arbeitsgruppen erarbeitete und verabschiedete Dokumente, die für die Durchführung der amtlichen Überwachungstätigkeit allgemein gültig und relevant sind, jedoch nicht den Status eines amtlichen Untersuchungsverfahrens erhalten, wie z. B. Leitfäden, unter „Dokumente der Arbeitsgruppen“ zur Verfügung.

Rechtliche Bedeutung der ASU

Mit der Standardisierung von Untersuchungsverfahren wird die Grundlage für eine sichere Beurteilung analytischer Daten und für eine bundesweit einheitliche Qualität der Überprüfung geschaffen. Damit wird ein einheitlicher Vollzug der bestehenden Gesetze sichergestellt.

Die Sachverständigen verfügen mit der ASU über Verfahren, die standardisiert sind und deren Anwendung keiner besonderen Begründung mehr bedarf.

Es bleibt jedoch den zuständigen Behörden des Bundes und der Bundesländer überlassen, die ihrer Weisungsbefugnis unterstehenden Untersuchungseinrichtungen zu verpflichten, diese Verfahren anzuwenden.

Mit der VO (EU) 2017/625 wurden amtliche Vorschriften zu Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen in Art. 14 erlassen. Des Weiteren gibt Art. 34 der Verordnung Anforderungen an die anzuwendenden Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen vor.

Von Untersuchungs- oder Probenahmeverfahren, die durch Rechtsvorschriften verbindlich festgelegt worden sind, darf nicht abgewichen werden.

Harmonisierung von Untersuchungsverfahren

Im Hinblick auf die vollständige Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts und des Abbaus von Handelshemmnissen fördert das BVL durch intensive Zusammenarbeit mit nationalen (DIN), europäischen
(CEN) und internationalen Normungsinstitutionen (ISO) sowie dem Codex Alimentarius (insbesondere CCMAS) die Harmonisierung von Untersuchungsverfahren und unterstützt Bestrebungen, Methoden der ASU in die Normung auf europäischer Ebene einzubringen.

Dafür entsendet das BVL Mitglieder der einzelnen Arbeitsgruppen sowohl in die entsprechenden nationalen Gremien des DIN und zur wirksamen Vertretung der deutschen Interessen auch in die europäischen und internationalen Arbeitsgremien des CEN/ISO.

zuletzt aktualisiert 27.02.2024

Dokumente der Arbeitsgruppen

Das BVL richtet zur Standardisierung und Validierung von neuen Methoden für die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren Arbeitsgruppen ein. Allgemeingültige Dokumente, die von den Arbeitsgruppen erarbeitet und verabschiedet wurden jedoch nicht den Status eines amtlichen Untersuchungsverfahrens erhalten, werden hier zur Verfügung gestellt.