Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Referenzlaboratorien

Um einheitliche Standards bei den Lebensmittelkontrollen in der Europäischen Union zu erreichen, arbeiten Referenzlaboratorien (nationale und EU-Referenzlaboratorien) mit den Laboren
der amtlichen Überwachung in einem Netzwerk zusammen.

Untersuchen auf höchstem Niveau

Erzeuger und Handel sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere LM auf den Markt zu bringen. Die Aufgabe der amtlichen LM Überwachung ist es, Einhaltung nationaler und europäischer Gesetzesvorgaben zu kontrollieren. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Untersuchungen werden auf nationaler und europäischer Ebene in amtlichen Laboratorien durchgeführt.

Idee des Referenzlabornetzwerks

Mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Lebensmittelkontrolle wurde in der EU ein hierarchisch aufgebautes Labornetzwerk geschaffen, das einen möglichst effektiven Informationsfluss gewährleisten soll. An der Spitze dieses Systems gibt es z.Zt. mehr als 40 europäische Referenzlaboratorien mit verschiedenen Zuständigkeiten, dazu in jedem Mitgliedstaat der EU entsprechende nationale Referenzlabore sowie zahlreiche amtliche Routinelaboratorien. Aufgabe der EU-Referenzlaboratorien (EURL) ist es, durch die Harmonisierung der Leistungsfähigkeit der amtlichen Laboratorien in der EU auf einheitlich hohem Niveau, vergleichbare Messergebnisse zu erreichen. Die EURL besitzen dabei koordinierende und beratende Funktion gegenüber den Mitgliedsstaaten. Die nationalen Referenzlaboratorien arbeiten eng mit den europäischen Referenzlaboratorien zusammen und bilden somit ein Europa umspannendes Netzwerk.
Das Labornetzwerk trägt aktiv dazu bei, dass der Verbraucherschutz weiter gestärkt und der Inlands- sowie grenzüberschreitende Handel durch die Vereinheitlichung von Standards gefördert wird.

Referenzlaboratorien im BVL

In der „Methodenstandardisierung, Referenzlaboratorien und Antibiotikaresistenz“ des BVL sind ein europäisches Referenzlaboratorium und acht nationale Referenzlaboratorien angesiedelt. Die Referenzlabore koordinieren und unterstützen die europäischen nationalen Referenzlaboratorien bzw. die amtlichen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer. Die von den Referenzlaboratorien entwickelten neuen Standards zur Validierung, Qualitätssicherung sowie zur Optimierung und Weiterentwicklung von Methoden stellt das BVL anderen Laboren zur Verfügung. Darüber hinaus führen die Referenzlaboratorien zu aktuellen Problemstellungen Tierstudien durch und initiieren und organisieren Projekte. Die Referenzlaboratorien verschaffen sich einen Überblick über die Leistungsfähigkeiten der in den Laboren angewandten Methoden, indem sie u.a. regelmäßig Laborvergleichsstudien organisieren. Die Referenzlaboratorien geben darüber hinaus Empfehlungen zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht.

Um die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln sicherzustellen, ist die Anwendung von Tierarzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln in der Lebensmittelerzeugung europaweit einheitlich geregelt. Dabei lässt sich grob zwischen zugelassenen Stoffen, die in gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen im Lebensmittel auftreten dürfen und verbotenen Stoffen, die gar nicht im Lebensmittel nachweisbar sein dürfen, unterscheiden. Generelle Anwendungsverbote bestehen beispielsweise für den Einsatz von Sexualhormonen als Masthilfsmittel bei Lebensmittel liefernden Tieren oder für den Einsatz von DDT und Nitrofen im Pflanzenschutz.

Neben den gezielt angewandten Stoffen stehen aber auch Kontaminanten, d. h. unerwünschte oder gesundheitlich bedenkliche Stoffe, die über die Umwelt oder durch Herstellungsprozesse in die Lebensmittel gelangen, im Fokus der Kontrolle.

Im Bereich der Tierarzneimittel werden unter anderem Fleisch, Milch, Eier und Honig sowie Proben von lebenden Tieren (z.B. Haare oder Urin) untersucht. Obst, Gemüse und Getreide wird vor allem auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, aber auch auf Schwermetalle und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Mykotoxine) untersucht.

Durch den weltweit zunehmenden Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und die Nutzung gentechnischer Verfahren bei der Herstellung von Lebensmitteln und Futtermitteln wächst auch der Bedarf an geeigneten Nachweisverfahren beispielsweise für Mais, Reis, Soja, oder verarbeiteten Produkten wie z.B. Backwaren. Auch in diesem Bereich bestehen EU-weit einheitliche Regelungen für die Anwendung von Probenahme- und Analyseverfahren sowie von Maßnahmen der zuständigen Überwachungsbehörden.