Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Monitoring 2020 Untersuchungsprogramm

Ziele und gesetzliche Grundlagen des Monitorings

Das Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Zu solchen unerwünschten Stoffen zählen Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle, andere Kontaminanten oder Mikroorganismen. Das Monitoring wird auf der Grundlage der §§ 50–52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Überwachung durchgeführt.

Durchführung des Monitorings

Die Durchführung des Monitorings regelt der § 51 LFGB. Grundlage des jährlich durchgeführten Monitorings ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der Erzeugnisse und der darin zu untersuchenden Stoffe oder Mikroorganismen sowie die Verteilung der Untersuchungen auf die Bundesländer detailliert festlegt. Zur praktischen Durchführung wird den beteiligten Untersuchungseinrichtungen das Handbuch des Monitorings bereitgestellt. Die Überwachungsbehörden der Länder sind zusätzlich zu ihren routinemäßigen Untersuchungsaufgaben damit beauftragt, Proben für das Monitoring zu ziehen und zu analysieren. Die gewonnenen Daten werden vom BVL erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse des Monitorings werden jährlich als Bericht publiziert.

Das Handbuch und der jährliche Bericht zu den Ergebnissen des Monitorings mit dem zugehörigen Tabellenband, der eine Gesamtdarstellung der Daten in komprimierter Form bietet, stehen im am Seitenende zum Download zur Verfügung.

Nach welchen Kriterien werden die Erzeugnisse und Stoffe ausgewählt?

Die Auswahl der Erzeugnisse erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016–2020 (AVV Monitoring 2016–2020). Sie basiert auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die Risikobewertung von z. B. Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen, perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB), sowie den Anforderungen des Artikels 29 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zur Bereitstellung von Ergebnissen zu Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in bestimmten Lebensmitteln.

Die zu untersuchenden Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen Warenkorbes, der auf der Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wurde (Warenkorb-Monitoring).
Daneben wird seit 2003 ein Teil der Lebensmitteluntersuchungen in Projekten durchgeführt (Projekt-Monitoring). Hierbei werden zielorientiert aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, um Kenntnislücken für die Risikobewertung zu schließen.

Jedes ausgewählte Lebensmittel wird auf die vorher festgelegten Stoffe untersucht, die als Rückstände oder Kontaminanten in oder auf diesem Erzeugnis vorkommen können. Dies können sein:

  • Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Toxische Reaktionsprodukte (z. B. Acrylamid, 3-MCPD, Furan)
  • Organische Kontaminanten (z. B. Dioxine, PCB, PFAS, aromatische Kohlenwasserstoffe)
  • Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen
  • Mykotoxine (z. B. Aflatoxine, OTA , T-2/HT-2, ZEA, DON, Fumonisine, Patulin)
  • Elemente (z. B. Schwermetalle) oder
  • Nitrat und Nitrit

Bei kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden im Rahmen des Monitorings an ausgewählten Erzeugnisgruppen schwerpunktmäßig Untersuchungen zu Elementen, organischen Stoffen oder Mikroorganismen durchgeführt.

Wie viele Untersuchungen werden durchgeführt?

Nach § 3 Absatz 2 der AVV Monitoring 2016–2020 sind zur Durchführung des Monitorings in jedem Jahr bundesweit insgesamt 9000 Untersuchungen an Lebensmitteln, 500 Untersuchungen an kosmetischen Mitteln sowie 500 Untersuchungen an Bedarfsgegenständen vorzunehmen. Als Untersuchung im Sinne dieser AVV zählt die Untersuchung eines Erzeugnisses auf bestimmte Vertreter einer der o. g. Stoffgruppen bzw. auf Mikroorganismen. Den Ländern ist freigestellt, ob die Untersuchungen zu einem Erzeugnis an ein und derselben Probe oder an verschiedenen Proben des gleichen Erzeugnisses vorgenommen werden. Für jede Art an Untersuchungen werden mindestens 50 Proben analysiert.

Was geschieht mit den Ergebnissen des Monitorings?

Die Ergebnisse des Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Im Falle der kosmetischen Mittel dient die Aktualisierung der Datenbasis u. a. der Ableitung von Orientierungswerten für technisch unvermeidbare Gehalte z. B. von Elementen. Dazu werden die Daten gemäß § 51 Abs. 5 LFGB dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und außerdem auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verfügung gestellt. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigen Überwachungsprogrammen nach sich ziehen.

Untersuchungsprogramm 2020

Im Warenkorb-Monitoring werden im Jahr 2020 folgende Erzeugnisse auf verschiedene Stoffe bzw. Stoffgruppen untersucht:

Lebensmittel

  • Damwild Fleischteilstück
  • Emmentalerkäse Vollfettstufe
  • Ente Fleischteilstück
  • Folgemilch für Säuglinge
  • Folgenahrung auf Proteinhydrolysatbasis für Säuglinge
  • Folgenahrung hypoallergen für Säuglinge
  • Hering Filet
  • Hering Seefisch
  • Lamm/Schaf Fleischteilstück
  • Rind Fleischteilstück
  • Rind Leber
  • Rind Niere
  • Säuglingsanfangsnahrung PRE auf Proteinhydrolysatbasis
  • Säuglingsanfangsnahrung PRE hypoallergen
  • Säuglingsmilchnahrung
  • Säuglingsmilchnahrung PRE
  • Wels
  • Ziege Fleischteilstück
  • Aprikosen getrocknet
  • Aprikosensaft, Aprikosennektar
  • Birne
  • Blumenkohl
  • Bohne weiß, braun, schwarz, rot
  • Brombeere (frisch)
  • Eichblattsalat
  • Endivien
  • Erbse grün
  • Erdnussöl
  • Feige getrocknet
  • Feldsalat
  • Getreidegrits und Frühstückscerealien
  • Grüne Bohne
  • Gurke (Salatgurke)
  • Haselnuss ohne Schale
  • Johannisbeere rot, schwarz, weiß
  • Kartoffel
  • Kiwi
  • Knoblauch
  • Kohlrabi
  • Kopfsalat
  • Korinthen/Sultaninen/Rosinen
  • Kürbis
  • Kurkuma Wurzelgewürz
  • Limette
  • Lollo bianco
  • Lollo rosso
  • Maiskörner
  • Mandarine/Clementinen/Satsumas
  • Margarine
  • Mohrrübe, Karotte, Möhre
  • Orange
  • Paranuss ohne Schale
  • Reis ungeschliffen (Vollkornreis)
  • Roggenkörner
  • Roggenvollkornmehl
  • Römischer Salat
  • Speisekleie aus Weizen
  • Speisesalz
  • Speisesenf
  • Süßkirsche, Sauerkirsche
  • Tomatensaft
  • Weizenflocken
  • Zitrone
  • Zwiebel

Kosmetische Mittel

  • Bestimmung der Nitrosamingehalte in Nagellack und Wimperntusche
  • Bestimmung der Elementgehalte in Makeup und Schminke

Bedarfsgegenstände

  • Migration von Melamin und Formaldehyd aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff
  • Bestimmung von BPA in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier/Pappe/Karton
  • Elementlässigkeit aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik und Glas

Projekt-Monitoring

  • Bestimmung der Mineralölbestandteile MOSH und MOAH in pflanzlichen Speiseölen und Fetten
  • Pyrrolizidinalkaloide und Tropanalkaloide in Mehlen
  • Blei in Wurstwaren mit Wild
  • Thallium in Grünkohl
  • Elemente und PAK in Matcha-Tee
  • „Leaf to Root“ – Pflanzenschutzmittelrückstände in vollständig verwertbaren pflanzlichen Lebensmitteln
  • Bestimmung von Cadmium, Blei und anderen Elementen in Quinoa