Jahresbericht 2010 zum Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)
- Allgemeine Erläuterungen
- Untersuchungszahlen/Stoffspektrum
- Positive Rückstandsbefunde
- Ergebnisse des EÜP 2010 im Einzelnen
- Rinder
- Schweine
- Geflügel
- Schafe
- Pferde
- Kaninchen
- Wild
- Aquakulturen
- Milch
- Eier
- Honig
- Hemmstoffe
- Maßnahmen
- Rinder
- Pferde
- Geflügel
- Aquakulturen
- Kaninchen
- Honig
- Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt, der bis 2009 Einfuhrrückstandskontrollplan hieß. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.
Allgemeine Erläuterungen
Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des EÜP 2010 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem EÜP 2010 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.
Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 28.517 Untersuchungen an 1.485 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Herkunft, Probenart und Positive gliedern sich wie folgt:
Herkunft | Probenart | Anzahl Proben | Anzahl Positive | |
---|---|---|---|---|
Summe | ||||
Ägypten | Schafe Mastlämmer; Darm | 2 | 2 | |
Argentinien | Andere Fische | 4 | ||
Andere Pferde; Fleisch | 7 | 1 | ||
Andere Rinder; Fleisch | 8 | |||
Anderes Geflügel; Fleisch | 1 | |||
Honig | 34 | |||
Hasen; Fleisch | 3 | |||
Eier | 2 | |||
Masthähnchen; Fleisch | 11 | |||
Mastkälber; Fleisch | 1 | |||
Mastrinder; Fleisch | 127 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 1 | 199 | ||
Äthiopien | Honig | 1 | 1 | |
Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinseln und Norfolk-Inseln | Andere Schafe; Fleisch | 1 | ||
Andere Wildtiere; Fleisch | 10 | |||
Honig | 2 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 1 | |||
Wildschweine; Fleisch | 7 | 21 | ||
Australien und Ozeanien | Andere Fische | 2 | ||
Andere Rinder; Fleisch | 1 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 4 | |||
Wildschweine; Fleisch | 1 | 8 | ||
Bangladesch | Andere (Krebs-) Krustentiere | 15 | ||
Shrimps | 3 | 18 | ||
Botsuana | Mastrinder; Fleisch | 8 | 8 | |
Brasilien | Andere Fische | 2 | ||
Andere Rinder; Fleisch | 6 | |||
Anderes Geflügel; Fleisch | 6 | |||
Honig | 12 | |||
Fleisch | 2 | |||
Masthähnchen; Leber | 5 | |||
Masthähnchen; Fleisch | 220 | 1 | ||
Mastrinder; Haut mit Fett | 1 | |||
Mastrinder; Fleisch | 38 | |||
Truthühner; Leber | 1 | |||
Truthühner; Fleisch | 18 | 311 | ||
Chile | Andere Fische | 15 | 11 | |
Andere (Krebs-) Krustentiere | 1 | |||
Anderes Geflügel; Fleisch | 1 | |||
Honig | 17 | |||
Forellen | 7 | |||
Lachse | 3 | |||
Masthähnchen; Fleisch | 20 | |||
Mastrinder; Fleisch | 5 | |||
Mastschweine; Fleisch | 18 | |||
Muscheln | 1 | |||
Schafe Mastlämmer; Darm | 1 | |||
Truthühner; Fleisch | 2 | 91 | ||
China, einschl. Tibet | Andere Fische | 41 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere | 6 | |||
Andere Schafe; Darm | 1 | |||
Andere Schweine; Darm | 1 | |||
Honig | 23 | |||
Enten; Fleisch | 13 | |||
Kaninchen; Fleisch | 13 | |||
Lachse | 25 | |||
Masthähnchen; Fleisch | 1 | |||
Mastschweine; Darm | 3 | |||
Wachteln; Eier | 4 | 131 | ||
Costa Rica | Andere (Krebs-) Krustentiere | 1 | 1 | |
Ecuador, einschl. Galapagosinseln | Andere Fische | 1 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere | 1 | |||
Butterfisch | 1 | 3 | ||
El Salvador | Honig | 20 | 20 | |
Gambia | Andere Fische | 1 | 1 | |
Ghana | Andere Fische | 1 | ||
Shrimps | 1 | 2 | ||
Guatemala | Honig | 6 | 6 | |
Honduras | Shrimps | 1 | 1 | |
Indien, einschl. Sikkim und Goa | Andere Fische | 3 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere | 4 | |||
Honig | 6 | |||
Krabben | 1 | |||
Prawns | 2 | |||
Shrimps | 3 | 19 | ||
Indonesien, einschl. Irian Jaya | Andere Fische | 10 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere | 3 | |||
Shrimps | 3 | 16 | ||
Iran, Islamische Republik | Schafe Mastlämmer; Darm | 4 | 4 | |
Island | Andere Pferde; Fleisch | 2 | ||
Anderes Geflügel; Fleisch | 1 | |||
Pferde unter 2 Jahren; Fleisch | 2 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 1 | 6 | ||
Israel | Anderes Geflügel; Fleisch | 1 | ||
Masthähnchen; Fleisch | 1 | |||
Truthühner; Fleisch | 13 | 15 | ||
Japan | Andere Fische | 2 | 2 | |
Kanada | Andere Fische | 5 | ||
Andere Pferde; Fleisch | 1 | |||
Honig | 2 | |||
Hummer | 1 | |||
Kühe; Milch | 1 | |||
Shrimps | 3 | 13 | ||
Kenia | Andere Fische | 1 | 1 | |
Kolumbien | Forellen | 2 | 2 | |
Kuba | Honig | 7 | 7 | |
Libanon | Andere Schafe; Darm | 1 | 1 | |
Malaysia | Shrimps | 1 | 1 | |
Malediven | Andere Fische | 1 | 1 | |
Marokko | Andere Fische | 2 | 2 | |
Mauritius | Andere Fische | 2 | 2 | |
Mexiko | Andere Rinder; Fleisch | 1 | ||
Honig | 31 | |||
Eier | 1 | 33 | ||
Namibia | Andere Fische | 5 | 5 | |
Neuseeland | Hirsche; Fleisch | 6 | ||
Mastrinder; Fleisch | 4 | |||
Muscheln | 1 | |||
Rotwild; Fleisch | 1 | |||
Schafe Mastlämmer; Leber | 1 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 15 | 28 | ||
Nicaragua | Honig | 4 | 4 | |
Nigeria | Honig | 1 | 1 | |
Oman | Andere Fische | 2 | 2 | |
Pakistan | Andere Schafe; Darm | 2 | ||
Schafe Mastlämmer; Darm | 4 | 6 | ||
Panama | Shrimps | 1 | 1 | |
Papua-Neuguinea | Andere Fische | 1 | 1 | |
Paraguay | Andere Rinder; Fleisch | 1 | ||
Mastrinder; Fleisch | 9 | 10 | ||
Peru | Andere Fische | 1 | ||
Forellen | 2 | 3 | ||
Philippinen | Andere Fische | 5 | 5 | |
Russische Föderation | Andere Fische | 3 | 3 | |
Senegal | Andere Fische | 4 | 4 | |
Seychellen | Andere Fische | 2 | 2 | |
Simbabwe | Andere Wildtiere; Fleisch | 1 | 1 | |
Sri Lanka | Andere Fische | 13 | 13 | 1 |
Südafrika | Andere Fische | 3 | ||
Andere Wildtiere; Fleisch | 2 | |||
Strauße; Fleisch | 15 | 20 | ||
Syrien, Arabische Republik | Schafe Mastlämmer; Darm | 2 | 2 | |
Tansania, Vereinigte Republik | Andere Fische | 9 | ||
Honig | 3 | 12 | ||
Thailand | Andere Fische | 2 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere | 35 | |||
Andere Mollusken | 2 | |||
Anderes Geflügel; Fleisch | 3 | |||
Honig | 5 | |||
Enten; Fleisch | 15 | |||
Lachse | 1 | |||
Fleisch | 3 | |||
Masthähnchen; Fleisch | 38 | |||
Muscheln | 1 | |||
Prawns | 2 | |||
Shrimps | 6 | 113 | ||
Türkei | Honig | 9 | 9 | |
Uganda | Andere Fische | 4 | 4 | |
Uruguay | Honig | 18 | ||
Mastrinder; Fleisch | 39 | |||
Schafe Mastlämmer; Fleisch | 2 | 59 | ||
USA | Andere Fische | 6 | ||
Andere Rinder; Fleisch | 2 | |||
Kühe; Fleisch | 1 | |||
Lachse | 1 | |||
Eier | 3 | |||
Eierfett | 1 | |||
Mastrinder; Fleisch | 10 | |||
Muscheln | 5 | |||
Schafe Mastlämmer; Darm | 1 | |||
Wildschweine; Fleisch | 1 | 31 | ||
Vietnam | Andere Fische | 150 | 1 | |
Andere (Krebs-) Krustentiere | 23 | |||
Butterfisch | 3 | |||
Krabben | 1 | |||
Muscheln | 2 | |||
Prawns | 1 | |||
Shrimps | 17 | 197 | ||
Summe | 1485 | 1485 | 15 |
Insgesamt wurde auf 357 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen 74 Proben hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.
Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Rind | Schwein | Schaf | Pferd | Geflügel | Aquakulturen | Kaninchen | Wild | Milch | Eier | Honig |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
262 | 22 | 44 | 12 | 392 | 498 | 13 | 32 | 1 | 10 | 201 |
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben: | ||||||||||
71 | - | 1 | 2 | - | - | - | - | - | - | - |
Untersuchungszahlen/Stoffspektrum
Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:
- Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
- Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
- Informationen der Europäischen Kommission einschließlich FVO,
- Informationen des Bundes,
- Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse, z.B. über Ereignisse, die nicht schnellwarnrelevant sind,
- Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme, wie z.B. EÜP, Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp), Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP), Monitoring und sonstige Kontrollen und
- Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.
Die Probenahme erfolgt demnach risikobasiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.
Außerdem werden bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe die Vorgaben des NRKPs berücksichtigt.
Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2010 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.
Positive Rückstandsbefunde
Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.
Ergebnisse des EÜP 2010 im Einzelnen
Im Jahr 2010 enthielten 15 von 1.485 Planproben (1,01 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich erlaubten Höchstgehalts. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 0,2 % mehr Positive.
Rinder
Im Jahr 2010 wurden 262 Rindfleischproben getestet. Von diesen wurden 94 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 116 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 40 auf sonstige Tierarzneimittel und 47 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Schweine
22 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 12 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, vier auf antibakteriell wirksame Stoffe, fünf auf sonstige Tierarzneimittel und sieben auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Geflügel
Von den insgesamt 392 Proben von Geflügel wurden 155 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 50 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 182 auf sonstige Tierarzneimittel und 101 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Bei einer Masthähnchenprobe aus Brasilien wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,025 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.
Schafe
Im Berichtsjahr wurden 44 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 23 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 15 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 25 auf sonstige Tierarzneimittel und 15 auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Pferde
Insgesamt 12 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon sieben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, neun auf antibakteriell wirksame Stoffe, zwei auf sonstige Tierarzneimittel und zwei auf Umweltkontaminanten.
In einer Probe aus Argentinien wurde im Muskel das Antibiotikum Oxytetracyclin mit einem Gehalt von 152 µg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 100 µg/kg. Oxytetracyclin gehört zur Stoffgruppe der Tetracycline.
Kaninchen
Insgesamt wurden 13 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon sechs auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwei auf antibakteriell wirksame Stoffe, drei auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Wild
Insgesamt wurden 32 Wildproben untersucht, sechs stammten von Zuchtwild und 26 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Hirsche, Hasen und Wildschweine. Es wurden zwei Proben von Wild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden zwei Proben von Wild, auf sonstige Tierarzneimittel wurden fünf Proben von Zuchtwild und 22 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Auf Umweltkontaminanten waren es sechs Proben von Zuchtwild und 26 Proben von Wild aus freier Wildbahn.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Aquakulturen
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 498 Proben untersucht und davon 96 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 34 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 84 auf sonstige Tierarzneimittel und 343 auf Umweltkontaminanten.
Folgende Tierarten wurden beprobt:
Anzahl Proben | Tierart |
---|---|
4 | Butterfisch |
11 | Forellen |
1 | Hummer |
2 | Krabben |
30 | Lachse |
10 | Muscheln |
5 | Prawns |
39 | Shrimps |
304 | Andere Fische |
90 | Andere (Krebs-) Krustentiere |
2 | Andere Mollusken |
Rückstände von Ivermectin, einem Antiparasitikum wurden in einer von 27 Proben (3,7 %) nachgewiesen. Ivermectin darf bei Aquakulturen nicht angewendet werden. Die Fische stammten aus Vietnam, der Rückstandsgehalt lag bei 7,9 µg/kg.
In neun von 168 auf Cadmium untersuchten Proben (5,36 %) wurde dieser Stoff bei Fischen aus Chile nachgewiesen. Die Gehalte lagen mit 0,073 mg/kg bis 0,24 mg/kg über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,05 mg/kg (Mittelwert 0,13 mg/kg, Median 0,11 mg/kg). In weiteren drei Proben aus Chile und einer aus Sri Lanka wurde Quecksilber in Fischen mit Gehalten von 1,2 mg/kg, 1,22 mg/kg, 1,3 mg/kg und 1,48 mg gefunden. Die Gehalte lagen somit oberhalb der zulässigen Höchstmenge von 0,5 mg/kg.
Milch
2010 wurde eine Milchprobe auf Rückstände von Chloramphenicol untersucht. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.
Die Probe war negativ.
Eier
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 10 Proben untersucht, eine Eierprobe auf Rückstände des EU-weit verbotenen Antibiotikums Chloramphenicol, fünf weitere Proben auf Rückstände von verschiedenen Kokzidiostatika (Mittel gegen Parasiten) und vier Proben auf Carbamate und Kontaminanten. Carbamate werden als Insektizide, Fungizide und Herbizide in der Landwirtschaft eingesetzt
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Honig
Insgesamt wurden 201 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon acht auf verbotene Stoffe, 131 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 62 auf sonstige Tierarzneimittel und 42 auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Hemmstoffe
74 Proben wurden im Jahr 2010 mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht.
Alle Proben waren negativ.
Maßnahmen
Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von Sondervorschriften der Kommission für die Einfuhr.
Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.
Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.
Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.
Im Jahr 2010 wurden 3.132 Untersuchungen an 315 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 223 Stoffe untersucht.
Die meisten Proben wurden aufgrund folgender Sondervorschriften der Kommission untersucht:
- Entscheidung 2006/27/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmtem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko, in der festgelegt wurde, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse von Equiden risikobasierten amtlichen Kontrollen unterzogen werden, insbesondere auf bestimmte Stoffe mit hormonalen Wirkungen und auf ß-Agonisten,
- Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien in der festgelegt wurde, dass jede Sendung aus Indonesien auf Schwermetalle zu untersuchen ist,
- Entscheidung 2008/630EG über Sofortmaßnahmen für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Krustentieren aus Bangladesch in der festgelegt wurde, dass nur Krustentiersendungen eingeführt werden dürfen, sofern diesen die Ergebnisse einer am Herkunftsort durchgeführten analytischen Untersuchung beiliegen oder anhand von analytischen Untersuchungen im Importland insbesondere geprüft wurde ob Chloramphenicol, Tetracyclin, Oxytetracyclin, Chlortetracyclin, Nitrofuranmetaboliten oder Malachitgrün bzw. Kristallviolett oder ihre jeweiligen Leuko-Metaboliten vorhanden sind.
- Beschluss 2010/220 über Sofortmaßnahmen für aus Indonesien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Zuchtfischereierzeugnissen in dem festgelegt wurde, dass bei mindestens 20 % der Sendungen, Proben zum Nachweis von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, insbesondere von Chloramphenicol, Metaboliten von Nitrofuranen und Tetracyclinen (zumindest Tetracyclin, Oxytetracyclin und Chlortetracyclin) entnommen werden.
Weiterhin gab es Nachuntersuchungen von Aquakulturerzeugnissen auf Chloramphenicol, Nitrofuranmetaboliten und Antibiotika.
Im Einzelnen wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Rinder
17 Rindfleischerzeugnisproben aus Brasilien wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin getestet. Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. In acht der Proben (47,1 %) wurden Ivermectin nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 2,5 µg/kg und 58,3 µg/kg (Mittelwert: 17,7 µg/kg, Median: 13,0 µg/kg). Höchstgehalte sind nur für Leber, Niere und Fett festgelegt. Für Fleisch gibt es keinen Höchstgehalt. Dennoch sollte Ivermectin im Fleisch möglichst nicht enthalten sein. Seitens der Kommission wird derzeit diskutiert, aus Gründen der Rechtssicherheit einen Höchstgehalt für Muskulatur festzulegen.
Pferde
Insgesamt 89 Pferde wurden 2010 als Verdachtsproben untersucht, davon 87 aus Mexiko, 1 aus Argentinien und 1 aus den USA. Die Untersuchungszahlen verteilten sich wie folgt:
Verbotene Stoffe | Stilbene | 15 |
synthetische Androgene | 18 | |
Resorcylsäure-Lactone | 22 | |
beta-Agonisten | 48 | |
Nitrofurane | 1 | |
antibakteriell wirksame Stoffe | Penicilline | 1 |
Chinolone | 1 | |
Diaminopyrimidine | 1 | |
Linkosamide | 1 | |
Macrolide | 1 | |
Sulfonamide | 1 | |
Tetracycline | 1 | |
Pleuromutiline | 1 | |
sonstige antibakteriell wirksame Stoffe | 1 | |
Mykotoxine | 22 |
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Geflügel
Neun Entenfleischproben aus China wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin getestet. In vier der Proben wurde Moxidectin mit Gehalten von 6,2 µg/kg, 13 µg/kg, 67 µg/kg und 78,7 µg/kg nachgewiesen. Avermectin-Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. Sie dürfen bei Geflügel nicht angewendet werden.
Aquakulturen
Verbotene Stoffe
21 Proben von Nordseekrabben aus Bangladesch, 1 Fischprobe aus Vietnam, 5 Proben von Nordseekrabben aus Indien und 3 Proben Fische sowie 5 Proben Nordseekrabben aus Indonesien wurden auf Chloramphenicol und die Nitrofuranmetaboliten: 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), 1-Aminohydantoin (AHD) und Semicarbazid (SEM) getestet. Weiterhin wurde auf die genannten Nitrofuranmetaboliten zwei Fischproben aus Bangladesch und einmal Garnelenfleisch aus Indien untersucht. Eine Probe von Garnelenfleisch aus Indien wurde auf den Nitrofuranmetaboliten 2-Hydroxy-3,5-dinitrobenzohydrazid geprüft. Rückstände dieser Stoffe wurden in keiner Probe nachgewiesen. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verboten ist.
Chemische Elemente
Insgesamt wurden 131 Proben auf Quecksilber, 130 Proben auf Blei und 133 Proben auf Cadmium untersucht. Eine detaillierte Aufstellung der Befunde gibt die folgende Tabelle:
Stoff | Tierart | Land | Anzahl Proben | Werte in mg/kg | erlaubter Höchstgehalt in mg/kg | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unter- sucht | mit Rück- ständen | > Höchst- gehalt | Min | Max | Mittel- wert | Me- dian | ||||
Blei Pb | Fische | Indonesien | 109 | 81 | - | 0,001 | 0,014 | 0,003 | 0,003 | 0,3 |
Mollusken | Indonesien | 3 | 3 | - | 0,016 | 0,005 | 0,034 | 0,010 | 1,5 | |
Shrimps | Indonesien | 17 | 17 | - | 0,002 | 0,051 | 0,010 | 0,005 | 0,5 | |
Shrimps | Vietnam | 1 | 1 | - | 0,051 | 0,051 | 0,051 | 0,051 | 0,5 | |
Cadmium Cd | Fische | Indonesien | 109 | 109 | - | 0,001 | 0,044 | 0,020 | 0,020 | 0,05 |
Andere Mollusken | Indonesien | 3 | 3 | - | 0,035 | 0,037 | 0,036 | 0,036 | 1 | |
Andere Mollusken | Vietnam | 2 | 2 | - | 0,029 | 0,210 | 0,120 | 0,120 | 1 | |
Muscheln | Chile | 1 | 1 | - | 0,261 | 0,261 | 0,261 | 0,261 | 1 | |
Shrimps | Indonesien | 17 | 17 | - | 0,001 | 0,018 | 0,004 | 0,002 | 0,5 | |
Shrimps | Vietnam | 1 | 1 | - | 0,199 | 0,199 | 0,199 | 0,199 | 0,5 | |
Quecksilber Hg | Fische | Indonesien | 109 | 109 | - | 0,016 | 0,460 | 0,084 | 0,068 | 0,5 |
Fische | Vietnam | 1 | 1 | 1 | 0,944 | 0,944 | 0,944 | 0,944 | 0,5 | |
Mollusken | Indonesien | 3 | 3 | - | 0,013 | 0,034 | 0,023 | 0,021 | 0,5 | |
Mollusken | Indonesien | 17 | 17 | - | 0,004 | 0,047 | 0,017 | 0,018 | 0,5 | |
Shrimps | Vietnam | 1 | 1 | - | 0,007 | 0,007 | 0,007 | 0,007 | 0,5 |
Aus der Tabelle geht hervor, dass eine Probe von Fischen aus Vietnam Quecksilber oberhalb des erlaubten Höchstgehaltes enthielt.
Kaninchen
Zwei Kaninchenproben aus China wurden auf Chloramphenicol mit negativem Ergebnis getestet. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.
Honig
10 Proben wurden auf Linkosamide und Macrolide untersucht. Bei allen Stoffen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.
Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004
Nach Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission monatlich die positiven und negativen Ergebnisse der Laboruntersuchungen, die an ihren Grenzkontrollstellen durchgeführt wurden, mitzuteilen. Die an die Kommission übermittelten Ergebnisse des Jahres 2010 sind in Tabelle 4 dargestellt. Zum Teil kann es Überschneidungen zu den vorher bereits beschriebenen Ergebnissen geben, die derzeit aufgrund von unterschiedlichen Meldeformaten nicht verhindert werden können. Beprobungsgründe für die Sendungen waren Planproben, Schutzklauselentscheidungen (s.o.), vorangegangene Schnellwarnmeldungen und sonstige Verdachtsmeldungen.
Insgesamt wurden 2.234 Sendungen beprobt. Bei 43 Sendungen (1,92 %) kam es zu Beanstandungen. Die Beanstandungen verteilen sich auf die untersuchten Parameter wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dargestellt ist außerdem der prozentuale Anteil an der Gesamtuntersuchungszahl je Untersuchungsparameter.
Untersuchungsparameter | Anzahl | in % | |
---|---|---|---|
Untersuchungen | Beanstandungen | ||
Bakterien | 287 | 20 | 7,0 |
Schwermetalle | 419 | 7 | 1,7 |
Tierartbestimmung | 21 | 4 | 19,0 |
Arzneimittel | 1015 | 5 | 0,5 |
Kohlenmonoxid | 6 | 2 | 33,3 |
Histamin | 159 | 3 | 1,9 |
falsch deklariert | 1 | 1 | 100,0 |
Pestizide | 34 | 1 | 2,9 |
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