Jahresbericht zum Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) 2012
- Allgemeine Erläuterungen
- Untersuchungszahlen/Stoffspektrum
- Positive Rückstandsbefunde
- Ergebnisse des EÜP 2012 im Einzelnen
- Rinder
- Schweine
- Geflügel
- Schafe
- Pferde
- Kaninchen
- Wild
- Aquakulturen
- Milch
- Eier
- Honig
- Maßnahmen
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Geflügel
- Aquakulturen
- Kaninchen
- Wild
- Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004
Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten bundeseinheitlich seit 2004 nach dem Einfuhrrückstandskontrollplan und seit 2010 mit erweitertem Untersuchungsspektrum nach dem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.
Allgemeine Erläuterungen
Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des EÜP 2012 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen I bis III dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen II und III zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle I gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem EÜP 2012 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle II stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle III gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Stoffen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle III aufgeführten Einzelergebnissen nicht durch Summierung auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen I und II die Probenzahlen nach Tier- bzw. Erzeugnisart und verschiedenen Stoffgruppen aggregiert dargestellt.
Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 18.141 Untersuchungen an 1.337 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. In Tabelle 1 sind die Anzahl der Proben unterteilt nach Herkunft, Probenart und die positiven Proben dargestellt.
Tab. 1 EÜP, Anzahl der Proben und Positive
Herkunft | Probenart | Anzahl | |
---|---|---|---|
Proben | Positive | ||
Andere Schafe; Darm | 1 | ||
Schafe Mastlämmer; Darm | 5 | ||
Ägypten | Summe | 6 | |
Mastrinder; Muskulatur | 1 | ||
Amerika | Summe | 1 | |
Andere Kälber; Muskulatur | 1 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 1 | ||
Bienen; Honig | 45 | ||
Kaninchen; Muskulatur | 1 | ||
Legehennen(Suppenhühnchen); Eier | 3 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 6 | ||
Mastrinder; Darm | 3 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 59 | ||
Argentinien | Summe | 119 | |
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Armenien | Summe | 2 | |
Andere Schweine; Muskulatur | 2 | ||
Andere Wildtiere; Muskulatur | 4 | ||
Mastschweine; Muskulatur | 2 | ||
Schafe Mastlämmer; Muskulatur | 1 | ||
Wildschweine; Muskulatur | 6 | ||
Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinseln und Norfolk-Inseln | Summe | 15 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 2 | ||
Kühe; Milch | 2 | ||
Schafe Mastlämmer; Muskulatur | 5 | ||
Australien und Ozeanien | Summe | 10 | |
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 34 | ||
Krabben; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Prawns; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Bangladesch | Summe | 42 | |
Andere Rinder; Muskulatur | 1 | ||
Anderes Geflügel; Muskulatur | 4 | ||
Bienen; Honig | 18 | ||
Legehennen(Suppenhühnchen); Leber | 1 | ||
Masthähnchen; Leber | 2 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 119 | ||
Mastrinder; Darm | 1 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 23 | ||
Mastschweine; Darm | 1 | ||
Truthühner; Muskulatur | 13 | ||
Brasilien | Summe | 183 | |
Andere Fische, Muskulatur von Fischen | 7 | ||
Anderes Geflügel; Muskulatur | 1 | ||
Bienen; Honig | 19 | ||
Karpfen; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Lachse; Muskulatur von Fischen | 13 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 23 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 5 | ||
Mastschweine; Muskulatur | 2 | ||
Muscheln; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Truthühner; Muskulatur | 7 | ||
Chile | Summe | 81 | |
Andere Fische, Muskulatur von Fischen | 56 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 12 | 1 | |
Andere Mollusken; Muskulatur von Fischen | 10 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 1 | ||
Bienen; Honig | 23 | ||
Enten; Muskulatur | 13 | 1 | |
Kaninchen; Muskulatur | 10 | ||
Krabben; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Lachse; Muskulatur von Fischen | 26 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 1 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 1 | ||
Mastschweine; Darm | 9 | ||
Prawns; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Schafe Mastlämmer; Darm | 3 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Wachteln; Eier | 2 | ||
China, einschl. Tibet | Summe | 172 | 2 |
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Ecuador, einschl. Galapagosinseln | Summe | 3 | |
Bienen; Honig | 6 | ||
El Salvador | Summe | 6 | |
Andere Fische, Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Ghana | Summe | 1 | |
Bienen; Honig | 2 | ||
Prawns; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Guatemala | Summe | 3 | |
Prawns, Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Honduras | Summe | 1 | |
Andere Fische, Muskulatur von Fischen | 6 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Andere Mollusken; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Krabben; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Legehennen(Suppenhühnchen); Eier | 1 | ||
Schafe Mastlämmer; Darm | 1 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Indien, einschl. Sikkim und Goa | Summe | 15 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 8 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Futtermittel | 1 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Indonesien, einschl. Irian Jaya | Summe | 13 | |
Schafe Mastlämmer; Darm | 6 | ||
Iran, Islamische Republik | Summe | 6 | |
Bienen; Honig | 1 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 1 | ||
Truthühner; Muskulatur | 8 | ||
Israel | Summe | 10 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Japan | Summe | 3 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 6 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 2 | ||
Hummer; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Kanada | Summe | 11 | |
Andere Fische, Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Kenia | Summe | 3 | |
Forellen, Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Kolumbien | Summe | 3 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Bienen; Honig | 24 | ||
Kuba | Summe | 26 | |
Schafe Mastlämmer; Darm | 1 | ||
Libanon | Summe | 1 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Madagaskar | Summe | 1 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 22 | ||
Malediven | Summe | 22 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 5 | ||
Marokko | Summe | 5 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Mauritius | Summe | 1 | |
Bienen; Honig | 42 | 1 | |
Mexiko | Summe | 42 | 1 |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 7 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 3 | ||
Namibia | Summe | 10 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Andere Wildtiere; Muskulatur | 2 | ||
Andere Ziegen; Milch | 1 | ||
Bienen; Honig | 1 | ||
Hirsche; Muskulatur | 4 | ||
Kühe; Milch | 2 | ||
Muscheln; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Rotwild; Muskulatur | 1 | ||
Schafe Mastlämmer; Muskulatur | 12 | ||
Ziegen Mastlämmer; Muskulatur | 1 | ||
Neuseeland | Summe | 27 | |
Bienen; Honig | 7 | ||
Nicaragua | Summe | 7 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Oman | Summe | 1 | |
Schafe Mastlämmer; Darm | 4 | ||
Pakistan | Summe | 4 | |
Mastschweine; Darm | 2 | ||
Paraguay | Summe | 2 | |
Forellen, Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Peru | Summe | 1 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 6 | ||
Philippinen | Summe | 6 | |
Andere Wildtiere; Muskulatur | 2 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Russische Föderation | Summe | 3 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 5 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Senegal | Summe | 6 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 3 | 1 | |
Seychellen | Summe | 3 | 1 |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 31 | ||
Truthühner; Muskulatur | 1 | ||
Sri Lanka | Summe | 32 | 3 |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 8 | 1 | |
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 1 | ||
Strauße; Muskulatur | 1 | ||
Südafrika | Summe | 11 | |
Schafe Mastlämmer; Darm | 2 | ||
Syrien, Arabische Republik | Summe | 2 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 5 | ||
Bienen; Honig | 1 | ||
Tansania, Vereinigte Republik | Summe | 6 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Futtermittel | 1 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 42 | ||
Andere Mollusken; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Anderes Geflügel; Muskulatur | 3 | ||
Bienen; Honig | 8 | ||
Enten; Muskulatur | 10 | ||
Legehennen(Suppenhühnchen); Muskulatur | 1 | ||
Masthähnchen; Muskulatur | 78 | ||
Prawns; Muskulatur von Fischen | 5 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Thailand | Summe | 152 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Bienen; Honig | 1 | ||
Schafe Mastlämmer; Darm | 1 | ||
Türkei | Summe | 3 | |
Andere Kälber; Muskulatur | 2 | ||
Andere Pferde; Muskulatur | 2 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 6 | ||
Kaninchen; Muskulatur | 1 | ||
Mastrinder; Darm | 2 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 42 | ||
Schafe Mastlämmer; Muskulatur | 5 | ||
Uruguay | Summe | 60 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 5 | ||
Andere Rinder; Muskulatur | 1 | ||
Kühe; Milch | 1 | ||
Lachse; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Legehennen(Suppenhühnchen); Eier | 5 | ||
Mastrinder; Muskulatur | 17 | ||
Muscheln; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Wildschweine; Muskulatur | 8 | ||
Vereinigte Staaten von Amerika | Summe | 41 | |
Andere Fische; Muskulatur von Fischen | 87 | ||
Andere (Krebs-) Krustentiere; Muskulatur von Fischen | 58 | ||
Andere Mollusken; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Butterfisch; Muskulatur von Fischen | 1 | ||
Muscheln; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Prawns; Muskulatur von Fischen | 3 | ||
Shrimps; Muskulatur von Fischen | 2 | ||
Vietnam | Summe | 154 | |
Keine Angabe | 1 | ||
Summe Drittländer | 1338 | 8 |
Insgesamt wurde auf 380 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde.
Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse ist Tabelle 2 zu entnehmen.
Tab. 2 EÜP, Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse
Rind | Schwein | Schaf | Pferd | Geflügel | Aquakulturen | Kaninchen | Wild | Milch | Eier | Honig |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
175 | 18 | 48 | 2 | 293 | 548 | 12 | 27 | 6 | 11 | 198 |
Untersuchungszahlen/Stoffspektrum
Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:
- Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
- Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
- Informationen der Europäischen Kommission einschließlich FVO,
- Informationen des Bundes,
- Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse, z. B. über Ereignisse, die nicht schnellwarnrelevant sind,
- Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme, wie z. B. EÜP, Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp), Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP), Monitoring und sonstige Kontrollen und
- Schutzmaßnahmen der europäischen Union gegenüber Drittländern.
Die Probenahme erfolgt demnach risikobasiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.
Bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe werden soweit sinnvoll auch die Vorgaben des NRKPs berücksichtigt.
Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2012 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.
Positive Rückstandsbefunde
Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.
Ergebnisse des EÜP 2012 im Einzelnen
Im Jahr 2012 enthielten acht der 1.338 Planproben (0,60 %) Rückstände in unerlaubter Höhe. Im Vergleich zum Vorjahr (0,29 %) hat sich die Anzahl der Positiven verdoppelt.
Rinder
Im Jahr 2012 wurden 175 Rinderproben getestet. Von diesen wurden 94 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 37 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 60 auf sonstige Tierarzneimittel und 41 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.
Schweine
18 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 10 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe, sieben auf sonstige Tierarzneimittel und acht auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Höhe.
Geflügel
Von den insgesamt 293 Proben von Geflügel wurden 122 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 42 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 123 auf sonstige Tierarzneimittel und 76 auf Umweltkontaminanten untersucht.
Bei einer von 13 Entenproben aus China wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,021 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.
Schafe
Im Berichtsjahr wurden 48 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 35 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 12 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 14 auf sonstige Tierarzneimittel und sieben auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in unzulässiger Höhe.
Pferde
Insgesamt zwei Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft. Beide wurden auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe und eine davon zusätzlich auf Umweltkontaminanten untersucht.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Maße.
Kaninchen
Insgesamt wurden 12 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon fünf auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, sechs auf sonstige Tierarzneimittel und sechs auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Maße.
Wild
Insgesamt wurden 27 Wildproben untersucht, acht stammten von Zuchtwild und 19 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Wildschweine und in Einzelfällen Hirsche, Strauße und Wachteln. Es wurden zwei Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf sonstige Tierarzneimittel wurden fünf Proben von Zuchtwild und 12 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Bei den Umweltkontaminanten waren es zwei Proben von Zuchtwild und 19 Proben von Wild aus freier Wildbahn.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Maße.
Aquakulturen
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 548 Proben untersucht und davon 139 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 80 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 62 auf sonstige Tierarzneimittel und 360 auf Umweltkontaminanten.
Insgesamt wurden in sechs Proben (1,09 %) Rückstände in unerlaubter Höhe nachgewiesen.
Die untersuchten Tierarten sind Tabelle 3 zu entnehmen.
Tab. 3 EÜP, untersuchte Tierarten der Aquakultur
Anzahl Proben | Tierart |
---|---|
284 | Andere Fische |
163 | Andere (Krebs-) Krustentiere |
42 | Lachse |
16 | Prawns |
14 | Andere Mollusken |
12 | Shrimps |
6 | Muscheln |
4 | Forellen |
4 | Krabben |
1 | Butterfisch |
1 | Karpfen |
1 | Hummer |
In einer von 64 auf 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) untersuchten Proben (1,56 %) wurde dieser Stoff in (Krebs-) Krustentieren aus China nachgewiesen. Der Gehalt lag bei 1,1 µg/kg. AOZ ist ein Metabolit von Furazolidon, welches zu den Nitrofuranen gehört. Bei den Nitrofuranen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.
In fünf von 189 untersuchten Proben (2,65 %) von Aquakulturen wurde Quecksilber nachgewiesen. Drei Proben von Fischen stammten aus Sri Lanka, eine von den Seychellen und eine aus Südafrika. Die Gehalte lagen bei 1,4 mg/kg, 1,54 mg/kg, 1,62 mg/kg, 1,95 mg/kg und 2,33 mg/kg.
Milch
Im Jahr 2012 wurden insgesamt sechs Proben untersucht und davon fünf auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe, eine auf sonstige Tierarzneimittel und eine auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.
Eier
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 11 Proben untersucht und davon drei auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, neun auf sonstige Tierarzneimittel und zwei auf Umweltkontaminanten.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Höhe.
Honig
Insgesamt wurden 198 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 58 auf verbotene Stoffe, 127 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 69 auf sonstige Tierarzneimittel und 17 auf Umweltkontaminanten.
In einer von 41 Honigproben (2,44 %) wurde 34,2 µg/kg Sulfathiazol, ein zur Anwendung bei Bienen verbotenes Antibiotikum, festgestellt. Die Probe wurde von Honig aus Mexiko entnommen.
Maßnahmen
Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von Sondervorschriften der Kommission für die Einfuhr.
Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.
Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.
Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.
Im Jahr 2012 wurden 1.017 Untersuchungen an 233 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 83 Stoffe untersucht.
Die meisten Proben wurden aufgrund folgender Sondervorschriften der Kommission untersucht:
- Entscheidung 2006/27/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmtem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko (ABl. L 19 vom 24.1.2006, S. 30–31), in der festgelegt wurde, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse von Equiden risikobasierten amtlichen Kontrollen unterzogen werden, insbesondere auf bestimmte Stoffe mit hormonalen Wirkungen und auf -Agonisten.
- Entscheidung 2008/630EG über Sofortmaßnahmen für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Krustentieren aus Bangladesch (ABl. L 205 vom 1.8.2008, S. 49–50), in der festgelegt wurde, dass nur Krustentiersendungen eingeführt werden dürfen, sofern diesen die Ergebnisse einer am Herkunftsort durchgeführten analytischen Untersuchung beiliegen oder anhand von analytischen Untersuchungen im Importland insbesondere geprüft wurde ob Chloramphenicol, Tetracyclin, Oxytetracyclin, Chlortetracyclin, Nitrofuranmetaboliten oder Malachitgrün bzw. Kristallviolett oder ihre jeweiligen Leuko-Metaboliten vorhanden sind.
- Durchführungsbeschluss 2012/690/EU der Kommission vom 6. November 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/381/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verkehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/220/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indonesien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Zuchtfischereierzeugnissen (ABl. L 308 vom 8.11.2012, S. 21–22) in dem festgelegt wurde, dass mithilfe geeigneter Probenahmepläne sichergestellt wird, dass bei mindestens 10 % der Sendungen, die an den Grenzkontrollstellen auf ihrem Hoheitsgebiet zur Einfuhr gestellt werden, amtliche Proben entnommen werden.
Im Einzelnen wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Rinder
Insgesamt wurden 11 Proben entnommen.
Zehn Rindfleischerzeugnisproben aus Brasilien wurden auf Anthelminthika getestet. Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. Zwei Proben wurden auf die antibakteriell wirksamen Amphenicole Chloramphenicol und auf Florfenicol untersucht. Die Anwendung von Chloramphenicol ist verbotenen. Für Florfenicol ist ein zulässiger Höchstgehalt festgelegt.
Außerdem wurde eine Probe aus Uruguay auf die verbotenen hormonell wirksamen Gestagene untersucht.
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.
Schweine
Insgesamt 68 Proben von Schweinedärmen aus China wurden auf den verbotenen antibakteriell wirksamen Stoff Chloramphenicol untersucht.
In keiner Probe wurde der Stoff nachgewiesen.
Schafe
Insgesamt wurden 13 Proben von Schafdärmen entnommen.
Drei Proben aus China wurden auf den verbotenen antibakteriell wirksamen Stoff Chloramphenicol untersucht. Die restlichen 10 Proben wurden auf die Nitrofuranmetaboliten 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), 1-Aminohydantoin (AHD) und Semicarbazid (SEM) getestet. In der Probe einer Sendung von Därmen aus China wurde 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) in einer Konzentration 0,9 µg/kg nachgewiesen. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe, deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.
Geflügel
43 Masthähnchenfleischproben aus Brasilien, Chile und Thailand wurden auf Nitrofurane (1 Probe), auf antibakteriell wirksame Stoffe (2 Proben), Kokzidiostatika (21 Proben) und auf Schwermetalle (15 Proben) getestet. In 15 Proben (71,43 %) wurde Meticlorpindol in der Leber (6 Proben) bzw. in der Muskulatur (9 Proben) nachgewiesen. Meticlorpindol ist Kokzidiostatikum, d.h. ein Mittel gegen Darmparasiten, welches in der EU nicht angewendet werden darf. Die Gehalte lagen zwischen 7 µg/kg und 833 µg/kg (Mittelwert 90,9 µg/kg, Median 27,1 µg/kg). Weitere 15 Proben von Enten wurden auf Quecksilber untersucht. In einer Probe von Enten (6,67 %) wurde in der Muskulatur Quecksilber mit einem Gehalt von 0,023 mg/kg ermittelt.
Aquakulturen
Von Erzeugnissen der Aquakultur wurden insgesamt 79 Proben entnommen.
Verbotene Stoffe
Insgesamt 29 entnommene Proben verteilen sich wie folgt: Von Sendungen von Krebs- und Krustentieren aus Vietnam wurden fünf Proben, aus China eine Probe, aus Indien 10 Proben und aus Indonesien sieben Proben entnommen. Von Fischen wurden von Sendungen aus Peru eine Probe und aus Indonesien fünf Proben entnommen.
Die Proben wurden auf Chloramphenicol und die Nitrofuranmetaboliten: 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), 1-Aminohydantoin (AHD) und Semicarbazid (SEM) getestet. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.
In der Probe einer Sendung Krebs- und Krustentiere aus Indien wurde 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) in einer Konzentration 7,2 µg/kg nachgewiesen.
Antibakteriell wirksame Stoffe
Neun Proben von Sendungen von Krebs- und Krustentieren aus Indien sowie sieben Proben von Krebs- und Krustentieren und fünf Proben von Fischen aus Indonesien wurden auf Sulfonamide, Tetracycline und Trimethoprim untersucht. Alle Proben waren negativ.
Sonstige Tierarzneimittel
Die Probe einer Sendung aus Bangladesch wurde auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin mit negativem Ergebnis getestet.
Umweltkontaminanten
Insgesamt wurden 43 Proben auf die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber, 5 Proben auf die Farbstoffe Malachitgrün, Brillantgrün und Kristallviolett und eine Probe auf Trifluralin untersucht. Tabelle 4 gibt die Anzahl an Proben bezogen auf die Herkunft und die Probenart an.
Tab. 4 EÜP, Untersuchungen auf Umweltkontaminanten und andere Stoffe
Herkunft | Probenart | Anzahl |
---|---|---|
China, einschl. Tibet | Andere Fische | 3 |
Andere Mollusken | 1 | |
Lachse | 1 | |
Shrimps | 1 | |
Indien | Andere (Krebs-) Krustentiere | 1 |
Senegal | Andere (Krebs-) Krustentiere | 1 |
Seychellen | Andere Fische | 3 |
Sri Lanka | Andere Fische | 20 |
Südafrika | Andere Fische | 3 |
Vietnam | Andere Fische | 9 |
Andere Mollusken | 2 | |
Butterfisch | 3 | |
Shrimps | 1 |
Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.
Kaninchen
Drei Kaninchenproben von Sendungen aus China wurden auf Chloramphenicol mit negativem Ergebnis getestet.
Wild
Eine Probe von einer Sendung aus Australien wurde auf die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber mit negativem Ergebnis untersucht.
Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004
Nach Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission monatlich die positiven und negativen Ergebnisse der Laboruntersuchungen, die an ihren Grenzkontrollstellen durchgeführt wurden, mitzuteilen. Die an die Kommission übermittelten Ergebnisse des Jahres 2011 sind in Tabelle IV dargestellt. Zum Teil kann es Überschneidungen zu den vorher bereits beschriebenen Ergebnissen geben, die derzeit aufgrund von unterschiedlichen Meldeformaten nicht verhindert werden können. Die Proben wurden im Rahmen des Probenplans, aufgrund von Schutzklauselentscheidungen (s.o.), vorangegangener Schnellwarnmeldungen oder sonstiger Verdachtsmeldungen entnommen.
Insgesamt wurden 2.053 Proben an 1.685 Sendungen beprobt. Bei 61 Proben (2,97 %) kam es zu Beanstandungen durch die Länder bzw. zur Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten (zusammen im Weiteren als Positive bezeichnet). Dies sind ähnlich viele Positive wie im Vorjahr, in dem 3,00 % der Proben positiv waren. Die Positiven verteilen sich auf die untersuchten Parameter wie aus Tabelle 5 ersichtlich. Dargestellt ist außerdem der prozentuale Anteil an der Gesamtuntersuchungszahl je Untersuchungsparameter. Da eine Probe auf verschiedene Untersuchungsparameter untersucht werden kann, ist die Summe der Untersuchungen höher als die Gesamtzahl der Proben.
Tab. 5 EÜP, Untersuchungen zur Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004
Untersuchungsparameter | Anzahl | in % | |
---|---|---|---|
Untersuchungen | Beanstandungen | ||
Arzneimittel | 903 | 17 | 1,9 |
Bakterien | 373 | 30 | 8,0 |
Bestrahlung | 4 | 0 | 0 |
GVO | 16 | 0 | 0 |
Histamin | 140 | 3 | 2,1 |
Hormone | 99 | 0 | 0 |
Insektizide | 88 | 0 | 0 |
Melamin | 13 | 0 | 0 |
Pestizide | 124 | 0 | 0 |
Phosphate | 5 | 0 | 0 |
Radioaktivität | 21 | 0 | 0 |
Schwermetalle | 222 | 9 | 4,1 |
Sonstiges | 19 | 0 | 0 |
Tierartbestimmung | 32 | 2 | 6,3 |
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