Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2019

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Im Jahr 2019 wurden 2.674 Lebensmittelproben auf Bestrahlung untersucht. Bei 50 Proben konnte eine Bestrahlung nachgewiesen werden und von diesen wurden 8 Proben, d. h. ca. 15% beanstandet.

Für die Beanstandungen gab es verschiedene Gründe: 5 Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Hiervon betroffene Produkte waren Nahrungsergänzungsmittel, darunter Moringakapseln, ein Instantnudelgericht und getrocknete Mu-Err Pilze. Für 3 Proben Trockensuppen war die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugelassen, aber die Ware war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei weiteren 18 Proben konnte die Zulässigkeit einer Bestrahlung nicht abschließend geklärt werden. Ein Grund dafür ist, dass mit den eingesetzten Analysemethoden zum Teil keine Beurteilung möglich ist, ob nur eine Zutat oder das ganze Produkt bestrahlt wurde. Betroffen waren Suppen/Soßen, getrocknete Kräuter und Gewürze, Nahrungsergänzungsmittel, Würzmittel sowie Tee.

Zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und vom BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2019: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Im Jahr 2019 wurden in zwei Bestrahlungsanlagen Lebensmittel bestrahlt, nämlich von der Firma Synergy Health Radeberg GmbH und der Firma Synergy Health Allershausen GmbH. Insgesamt wurden etwa 281 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Davon waren etwa 57 Tonnen für die EU bestimmt. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde für bestrahlte Lebensmittel mit Bestimmung für die EU mit <10 kGy angegeben.