Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2024

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Die bisherige Übermittlung der Ländermeldungen der Kontrollergebnisse gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 und 2 der Lebensmittelbestrahlungsverordnung wurde mit der RICHTLINIE (EU) 2024/2839 vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 1999/2/EG, 2000/14/EG, 2011/24/EU und 2014/53/EU hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechte und Funkanlagen neu geregelt. Die Übermittlung der Kontrollergebnisse erfolgt entsprechend der Artikel 113 und 114 der Verordnung über amtliche Kontrollen - der Verordnung (EU) 2017/625 - über die Sante Data Collection Platform der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr im Rahmen der MANCP-Berichterstattung 2024.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Im Jahr 2024 wurden in der Bestrahlungsanlage der Firma Synergy Health Allershausen GmbH insgesamt 111,49 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Davon waren 49,44 Tonnen Kräuter und Gewürze für Drittländer bestimmt. Die weiteren 62 Tonnen bestrahlte Lebensmittel wurden nicht benannt, sondern unter „Sonstige“ angegeben. In der Bestrahlungsanlage der Firma Beta-Gamma-Service in Bruchsal wurden 57,7 t gepresster Salbei für Drittländer bestrahlt. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde mit bis zu 10,2 kGy angegeben.

In den Bestrahlungsanlagen der Firmen Beta-Gamma-Service, Wiehl sowie Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG, Bruchsal (Beta- bzw. Elektronenbestrahlungsanlage) wurden 2024 keine Lebensmittel bestrahlt.