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Trendbericht Zoonosen gemäß Richtlinie 2003/99/EG

Die Zoonosen-Überwachungsrichtlinie 2003/99/EG regelt die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und den Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger innerhalb der Europäischen Union. Dazu erfolgt eine jährliche Berichterstattung aller Mitgliedstaaten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Innerhalb der Europäischen Union regelt Richtlinie 2003/99/EG vom 17. November 2003 die gemeinschaftliche Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen sowie die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Demnach ist jeder europäische Mitgliedstaat verpflichtet, für sein Hoheitsgebiet repräsentative und vergleichbare Daten zu erheben, um betreffende Entwicklungstendenzen und Quellen zu bewerten.

Auf Grundlage der jährlich übermittelten Daten erstellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jährliche Berichte für die jeweiligen Mitgliedsstaaten („National Zoonoses Country Reports“) und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einen jährlich erscheinenden EU-Zoonosenbericht („The European Union One Health Zoonoses Report“). Die Berichte der Mitgliedstaaten sowie der EU-Zoonosenbericht sind auf der Homepage der EFSA abrufbar (https://www.efsa.europa.eu/de/data-report/biological-hazards-reports und https://www.efsa.europa.eu/de/publications).

Seit dem Berichtsjahr 2020 obliegt dem BVL, in seiner Funktion als koordinierende Stelle für die Datensammlung und die Berichterstattung sowie deren Mitwirkung daran, die Berichterstattung der Trendberichtsdaten an die EFSA, zunächst ausgenommen der Daten für die Überwachung von Antibiotikaresistenzen und koordinierten Überwachungsprogrammen. Diese werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt, bewertet und übermittelt.

Für die Berichterstattung gemäß Richtlinie 2003/99/EG werden die Daten des Zoonosen-Monitorings sowie Meldungen aus der amtlichen Tiergesundheits- und Lebensmittelüberwachung verwendet. Ebenfalls fließen die Daten der Lebensmittelunternehmer gemäß VO (EG) Nr. 2073/2005 in die Berichterstattung ein. Darüber hinaus werden in dem Bericht an die EFSA auch Tierbestandsdaten sowie Daten zum Tiergesundheitsstatus übermittelt.

Die Daten für die Berichterstattung an die EFSA gemäß Richtlinie 2003/99/EG werden dem BVL grundsätzlich von den zuständigen Landesbehörden und von der Bundeswehr übermittelt. Zudem werden bei Einrichtungen des Bundes (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Friedrich-Löffler-Institut, Statistisches Bundesamt) Informationen für die Datenmeldung abgefragt.

Die zuständigen Landesbehörden und die Bundeswehr können ihre Daten zu den Zoonoserregern in Proben von Lebensmitteln und Tieren entweder über das Datenmeldeportal des BVL oder per E-Mail an die Meldestelle des BVL übermitteln.

Zusätzlich zur Berichterstattung an die EFSA erstellt das BVL auf nationaler Ebene den „Trendbericht Zoonosen“. Im Detail beinhaltet dieser nationale Zoonosen-Trendbericht die vom BVL an die EFSA übermittelten Daten, die sich im Wesentlichen auf die Prävalenzen der gemäß Richtlinie 2003/99/EG überwachungspflichtigen Zoonosen beziehen.

Trendbericht Zoonosen - Berichtsjahr 2022

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