Für sichere Verbraucherprodukte: Das Safety Gate - Behördennetzwerk für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Europa

Das Schnellwarnsystem Safety Gate ist ein europaweit etabliertes Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Verbraucherprodukten schnell und wirkungsvoll zu schützen.

Was ist das Schnellwarnsystem Safety Gate?

Das Bild zeigt einen Metallhubschrauber. (Quelle: pixabay.com) Spielwaren Quelle: pixabay.com

Vor gesundheitsgefährdenden Verbraucherprodukten warnen und informieren: Mit dem Schnellwarnsystem Safety Gate wurde im Europäischen Wirtschaftsraum ein Netzwerk zum Schutz der Gesundheit etabliert, in dem Behörden in Echtzeit Informationen zu gefährlichen Verbraucherprodukten austauschen.

Ursprünglich war es nur für den direkten Austausch von Behörden konzipiert. Mittlerweile sind die Warnungen vor gesundheitlich bedenklichen Verbraucherprodukten auf einer öffentlich zugänglichen Plattform im Internet einsehbar. Netzmitglieder sind die Europäische Kommission sowie alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, das heißt, neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen und Liechtenstein.

Vor welchen Produkten wird im Safety Gate gewarnt?

Über das Safety Gate wird vor Produkten gewarnt, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im täglichen Leben in Kontakt kommen können – möglicherweise Autos, Mobilfunkgeräte, Unterhaltungselektronik, Kosmetikprodukte und Spielzeug. Wenn in Verbraucherprodukten beispielsweise gesundheitsgefährdende Substanzen den rechtlich festgelegten Höchstwert überschreiten, kann das ein Grund für eine Warnung sein.
Im Bereich der kosmetischen Mittel wären das beispielsweise Creme, Zahnpasta oder Shampoo. Als „Gegenstände des täglichen Bedarfs“ könnten Spielzeug, Kleidung und Schmuck sowie Tabakerzeugnisse Gegenstand von Warnungen sein.

Wer macht was im Safety Gate?

Kurze Meldewege, enge Verbindungen und klare Hierarchien: Im Safety Gate-Netzwerk gibt es Überwachungsbehörden vor Ort, Kontaktstellen in den Bundesländern und Knotenpunkte in den Mitgliedstaaten sowie in der Europäischen Kommission.

In Deutschland fungiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Kontaktstelle. Sie bildet damit das Bindeglied zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden Deutschlands auf der einen und der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für einen Teil der Meldungen zu Verbraucherprodukten eine Schnittstelle zwischen der BAuA und den Bundesländern: Das betrifft den Bereich der kosmetischen Mittel, Tätowiermittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Spielzeug, Kleidung und Schmuck) sowie Tabakerzeugnisse.

Wo stehen die Informationen, Meldungen und Warnungen?

Alle Safety Gate-Kontaktstellen, Behörden und Institutionen, sind über eine Onlineanwendung miteinander verbunden, welche von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Über diese Onlineanwendung, das „Safety Gate“, erfolgt die Übermittlung der Informationen für die Netzmitglieder.

Darüber hinaus werden Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Interessenverbände sowohl durch die Europäische Kommission (Safety Gate) als auch durch die BAuA über wesentliche Inhalte der jeweiligen Meldung informiert.

Bei Meldungen zu kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen, also zu Produkten im Zuständigkeitsbereich des BVL, kann die Information der Öffentlichkeit darüber hinaus auf dem Portal lebensmittelwarnung.de erfolgen.

Wie funktioniert das Safety Gate?

Wird ein Verbraucherprodukt zum Beispiel im Rahmen einer amtlichen Kontrolle, bei Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, bei einer betrieblichen Eigenkontrolle oder durch Verbraucherinnen und Verbraucher beanstandet und birgt ein potentielles Gesundheitsrisiko, werden die zuständigen Behörden tätig. Die Behörden erstellen über die Online-Plattform „Safety Gate“ einen Meldungsentwurf. Ein solcher Entwurf enthält alle wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Produktes, zu möglichen Gefahren, zur Produktrückverfolgung und zum Vertrieb sowie zu eventuell bereits ergriffenen Maßnahmen.

Diesen Entwurf übermitteln sie an die nationale Kontaktstelle (in Deutschland an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)). Hier wird jede Meldung sorgfältig geprüft, teilweise übersetzt und danach zur Validierung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Ausgehend von der Europäischen Kommission werden die Meldungen an alle Kontaktstellen der Netzmitglieder verteilt. Sie können dann eigene, länderspezifisch erforderliche Maßnahmen ergreifen sowie ggf. weitere Ermittlungen durchführen. Das System ist dynamisch: Liegen dem meldenden Land oder anderen Safety Gate-Mitgliedern weitere relevante Informationen vor, werden diese als sogenannte „Folgemeldungen“ schnellstmöglich auf der Plattform geteilt.

Welche Aufgaben hat das BVL im Rahmen des Safety Gates?

Aufgrund des außerordentlichen Umfangs der Produktpalette im Safety Gate sind hierbei innerhalb Deutschlands je nach Produktart verschiedene Akteure beteiligt. So werden Meldungen zu stofflichen und mikrobiellen Risiken bei Kosmetika, Tätowiermitteln, Tabakerzeugnissen und Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Textilien und Spielzeug (Überwachung von Verbraucherprodukten) von den zuständigen Überwachungsbehörden zunächst an das BVL übermittelt.

Übersicht Meldeweg Abbildung 1: Übersicht Meldeweg Quelle: © BVL

Das BVL prüft den Meldungsentwurf auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, überträgt die Informationen in das Safety Gate und übermittelt diese im System an die nationale Kontaktstelle der BAuA. Die BAuA gibt die Meldung anschließend an die Europäische Kommission. Diese validiert die Meldung und stellt sie allen Netzmitgliedern zur Verfügung.