Das Identitäts- und Genusstauglichkeitskennzeichen

Betriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen und zulassungspflichtig sind (z.B. Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe und Milch- und Milcherzeugnisbetriebe), müssen vor dem Inverkehrbringen der Erzeugnisse auf der Verpackung ein Identitätskennzeichen anbringen. Gleiches gilt für Betriebe, die Sprossen erzeugen und in den Verkehr bringen. Dieses Identitätskennzeichen besteht aus einem Oval, in dem sich eine an Autokennzeichen erinnernde Folge von Buchstaben und Zahlen befindet. Mit Hilfe dieses Zeichens kann ermittelt werden, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Die ursprüngliche Herkunft des Produkts oder der verwendeten Rohstoffe lässt sich aus dem Kennzeichen nicht herauslesen. Ein gleich aussehendes Zeichen wird nach amtlicher Prüfung auf Schlachtkörpern angebracht und als Genusstauglichkeitskennzeichen bezeichnet.


Das ovale schwarz-weiße Kennzeichen enthält einen 3-teiligen Code

  1. die Abkürzung für das Erzeugerland, also etwa DE für Deutschland
  2. die Zulassungsnummer des Betriebes, die aus der Abkürzung des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, und einer Zahlenfolge besteht
  3. die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG, da Identitätskennzeichen und Genusstauglichkeitskennzeichen EU-weit einheitlich gestaltet und gültig sind. Je nach Herkunftsland werden andere Abkürzungen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verwendet.

Erzeugerländer und Bundesländer werden, wie in den folgenden drei Tabellen beschrieben, abgekürzt:


Abkürzungen der Erzeugerländer
ATÖsterreich
BEBelgien
BGBulgarien
CYZypern
CZTschechien
DEDeutschland
DKDänemark
EEEstland
ESSpanien
FIFinnland
FRFrankreich
GRGriechenland
HRKroatien
HUUngarn
IEIrland
ITItalien
LTLitauen
LULuxemburg
LVLettland
MTMalta
NLNiederlande
PLPolen
PTPortugal
RORumänien
SESchweden
SISlowenien
SKSlowakei
UKVereinigtes Königreich


Abkürzungen der Bundesländer
BB Brandenburg
BE Berlin
BW Baden-Württemberg
BY Bayern
HB Bremen
HE Hessen
HH Hamburg
MV Mecklenburg-Vorpommern
NI Niedersachsen
NW Nordrhein-Westfalen
RP Rheinland-Pfalz
SH Schleswig-Holstein
SL Saarland
SN Sachsen
ST Sachsen-Anhalt
TH Thüringen



Aus welchen zugelassenen Betrieben stammen Fleisch, Milch, Eier und andere Lebensmitteln tierischer Herkunft? Darüber informiert die Datenbank "Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU)". "Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU)".

Die sprossenerzeugenden Betriebe sind in der „Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs“ abrufbar.

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Mit Hilfe der BLtU-Datenbank können Verbraucher erkennen, woher ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs stammen.

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