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OPSON X (2020/2021) – Verfälschungen bei Honig europaweit im Fokus, Fleischerzeugnisse als zusätzliches nationales Untersuchungsziel

Mit der weltweiten Operation OPSON gehen Europol und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. Das übergeordnete Ziel gemeinsamer OPSON-Schwerpunktaktionen ist der Aufbau und die Stärkung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Weltweit haben sich insgesamt 72 Staaten mit verschiedenen Untersuchungszielen an OPSON X beteiligt. Deutschland nimmt seit OPSON V (2015/2016) jährlich an den Operationen teil.

Die deutsche Beteiligung an der aktuellen Operation OPSON X wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. In Deutschland waren die Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) aktiv beteiligt. Das Max Rubner-Institut/ NRZ-Authent beteiligte sich im Rahmen einer Laborkooperation. Die Behörden aus Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein nahmen als Beobachtende teil. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Nationaler Administrator für TRACES stellte eine Übersicht über die Einfuhr bestimmter Fleischerzeugnisse bereit. Die Datenbank TRACES erfasst Warenlieferungen aus Drittstaaten in die EU.

Schwerpunkt der Operation OPSON X

Der Fokus der diesjährigen Operation OPSON X zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug lag in Deutschland und einigen weiteren europäischen Staaten auf irreführenden und betrügerischen Praktiken bei Honig. Dabei stand insbesondere die Verfälschung von Importhonig durch den Zusatz von Fremdzuckern im Vordergrund. Zusätzlich richteten die Behörden in Deutschland in einer nationalen Aktion ihre Untersuchungen auf Fleischerzeugnisse und die Überprüfung der deklarierten Tierart aus. Fleischprodukte können beispielsweise durch die Beimischung von anderen Fleischsorten oder den Austausch einer Fleischsorte verfälscht werden.

Opson X: Untersuchung von Honigprodukten Opson X: Untersuchung von Honigprodukten Quelle: Adobe Stock / Mara Zemgaliete

Warum wurde Honig untersucht?

Honig erfreut sich vor allem in Deutschland großer Beliebtheit. Was genau unter Honig zu verstehen ist, definiert die deutsche Honigverordnung. Mit dieser wurde auch die EU-Richtlinie 2001/110/EG, welche die Anforderungen an Honig in der gesamten EU sicherstellt, in nationales Recht umgesetzt. Demnach handelt es sich bei Honig um ein naturbelassenes Produkt, dem keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden dürfen. Die verschiedenen Zucker des Honigs stammen ausschließlich aus dem Nektar der Blüten oder aus Honigtau. In Deutschland wird mehr Honig konsumiert, als im Inland erzeugt wird, der Selbstversorgungsgrad liegt bei etwa 30 %. Der restliche auf dem Markt angebotene Honig stammt aus dem Import; etwa aus Mexiko, der Ukraine oder Argentinien.

Das Naturprodukt ist in den vergangenen Jahren immer wieder in Verbindung mit möglichen Verfälschungen in den Medien genannt worden. Honig findet sich auch wiederholt unter den TOP 10 der am häufigsten gefälschten Lebensmittel 1,2.

Betrug bei Honig

Die Betrugsmöglichkeiten bei Honig sind sehr vielfältig und können sowohl die Zusammensetzung als auch die Kennzeichnung betreffen:

  • Strecken durch Zusatz von Zuckersirupen/ günstigerem Drittlandhonig,
  • Verfütterung von günstigerem Importhonig oder Zuckerlösungen an Bienen zur Produktion von regionalem Honig,
  • Zusatz von Enzymen/Farbstoffen, um eine unerlaubte Behandlung zu maskieren,
  • Täuschung bzgl. Herkunft/Produktart/Sorte, u.a. Zusatz von Fremdpollen.

Das Betrugspotential liegt insbesondere in der hohen Nachfrage und dem preislichen Unterschied zwischen verschiedenen Honigen (beispielsweise regionaler Honig zu Drittlandhonig) bzw. Honig und Zuckersirupen begründet. Als Zuckersirupe für eine Verfälschung können z. B. Rohrzucker-/ Zuckerrüben- oder Maissirupe dienen.

Ebenso vielfältig wie die Betrugsmöglichkeiten sind aber auch die Analysemöglichkeiten, um potentiellen Verfälschungen auf die Spur zu kommen. Neben der sensorischen Analyse ist die Sortenreinheit z. B. mittels histologischer Pollenanalyse möglich. Methoden zur Überprüfung der Authentizität arbeiten mit der Analyse bestimmter Marker (Enzyme, Zucker, Farbstoffe), z. B. über die Isotopenanalytik. Weiterhin steht den Behörden die so genannte Fingerprint-Analytik mittels NMR-Spektroskopie zur Verfügung, um die Authentizität des Honigs zu überprüfen. Im Fokus bei OPSON X stand insbesondere ein möglicher Fremdzuckerzusatz. Die Proben wurden sowohl bei der Einfuhr, bei Importeuren, Abfüllern sowie im Handel entnommen.

Warum wurden Fleischerzeugnisse untersucht?

Während Konsumentinnen und Konsumenten bei einem gewachsenen Stück Fleisch sensorisch meist noch differenzieren können, von welchem Tier es stammt, fällt dies bei verarbeiteten Fleischerzeugnissen wie beispielsweise Konserven schwer. Aufgrund unterschiedlicher Preise und Verfügbarkeiten von Fleischwaren verschiedener Tierarten ist bei verarbeiteten Fleischerzeugnissen ein gewisses Betrugspotential gegeben. So können Fleischbestandteile z. B. qualitativ oder quantitativ nicht korrekt deklariert werden. Mit dem so genannten Pferdefleischskandal im Jahr 2013, der auf Fertiggerichte aus „Rind“ zurückging, denen vorsätzlich Pferdefleisch zugesetzt wurde, erlangte dieses Thema große mediale Aufmerksamkeit und öffentliches Interesse. Im Jahresbericht 2019 der EU-Kommission zum Food Fraud Network (FFN) und dem AAC-System belegt die Produktkategorie „Fleisch- und Fleischerzeugnisse“ in der TOP 10-Liste der Fallzahlen des Meldesystems für Lebensmittelbetrug den dritten Platz 3.

Opson X: Untersuchung von Fleischerzeugnissen Opson X: Untersuchung von Fleischerzeugnissen Quelle: Adobe Stock / Andrey Popov

Gemeinsam mit den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder verfolgte das BVL daher in nationalen Kontrollen bei OPSON X mögliche irreführende und betrügerische Praktiken bei Fleischerzeugnissen. Der Fokus lag insbesondere auf dem Abgleich der deklarierten Tierart und der tatsächlichen Zusammensetzung. Dabei wurde die Probenahme auf den Groß- und Einzelhandel, auf Verarbeitungs-/ Herstellerbetriebe sowie die Gastronomie (Außer-Haus Verkauf/ Lieferdienste) verteilt. Für die Tierartendifferenzierung in Fleischerzeugnissen stehen hierbei verschiedene Nachweisverfahren zur Verfügung, unter anderem die DNA-Analyse.

Laborkooperation

Als inzwischen etabliertes Element ermöglichte im Zuge von OPSON X eine Laborkooperation wieder die zwischenbehördliche Vernetzung auch im Bereich der Analytik. Dies ist wichtig, da analytische Fragestellungen eine Schlüsselrolle bei der effektiven Bekämpfung von Lebensmittelbetrug spielen. Über das Max Rubner-Institut (MRI) und das dort angesiedelte NRZ-Authent (Nationales Referenzzentrum für authentische Lebensmittel) konnte eine zusätzliche bzw. vergleichende Analyse von Fleischerzeugnis-Proben durch die Teilnehmenden der Aktion genutzt werden. Die NGS-basierte Methode („Next Generation Sequencing“) befindet sich derzeit in der Validierung zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach § 64 LFGB. Mittels der eingesandten Proben an das MRI konnte ein Abgleich mit der Referenzanalytik durchgeführt werden.

Ergebnisse in Deutschland

Lebensmittelüberwachung

Von der Lebensmittelüberwachung wurden drei Beanstandungen aufgrund von Irreführung bei Honig ausgesprochen (4 % der untersuchten Proben) und in sieben Fällen bei Fleischerzeugnissen (Beanstandungsquote 3 %). Die Verfälschungen reichten dabei von erheblichen Fremdzuckeranteilen bei Honig über die Falschdeklaration der Zusammensetzung bei Fleischerzeugnissen bis zum Ersatz der deklarierten Fleischart durch eine andere.

Die Ermittlungen der Lebensmittelüberwachung sind zum Teil noch nicht abgeschlossen. Während der Kontrollen zu Honig erfolgte in zwei Fällen eine Beschlagnahmung der Ware; ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Auch haben die Ermittlungen hier ergeben, dass in Deutschland keine abschließende Bewertung der Sachverhalte erfolgen kann, sondern weitere Ermittlungen und Überprüfungen bei den Herstellern und Lieferanten im europäischen Ausland erforderlich sind. In diesen zwei Fällen wurden daher Meldungen im AAC FF-System erstellt. Das AAC FF-System ist das europäische Meldesystem für Amtshilfe und Zusammenarbeit Food Fraud und dient dem bilateralen Austausch zu möglichen Lebensmittelbetrugsfällen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Weitere Folgemaßnahmen können, auch über das Ende der Operation OPSON X hinaus, ergriffen werden.


Phasen der Operation OPSON X

Phasen der Operation OPSON X Die OPSON-Operationen erfordern ein hohes Maß an Planungstiefe und Abstimmungsarbeit zwischen den Beteiligten. Sie gliedern sich in Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase. Quelle: BVL, 2021

Bei der deutschen Planungssitzung im September 2020 wurde das nationale Untersuchungsziel vor dem Hintergrund der gemeinsamen Beratungen zwischen Bund und Ländern festgelegt. Auf europäischer Ebene wurden darüber hinaus Themen/ Untersuchungsziele für mögliche europäische Schwerpunktaktionen im Rahmen von OPSON X erarbeitet.

In der Vorbereitungsphase im Herbst/Winter 2020 wurde der Ablauf der Operation detailliert ausgeplant und ein entsprechender Operationsplan erstellt. Die fünfmonatige Kernphase der Operation, in welcher die Warenkontrollen durchgeführt wurden, fand von Anfang Januar bis Mai 2021 statt. Die Ergebnisse wurden von den beteiligten Ländern an das BVL übermittelt, vom BVL zusammengestellt und anschließend vom Bundeskriminalamt, welches neben dem BVL eine der beiden nationalen Kontaktstellen für die OPSON-Operationen ist, an Europol übermittelt.

Europäische Schwerpunktaktionen bei OPSON

Zum wiederholten Mal wurde bei einer OPSON-Operation ein Schwerpunktthema in mehreren Staaten gleichzeitig verfolgt. Neben der Schwerpunktaktion zu Honig gab es bei OPSON X parallel zwei weitere Schwerpunktaktionen. Unter der Koordination der belgischen Behörden wurde eine Schwerpunktaktion zur Bekämpfung des Betrugs bei Pferdepässen durchgeführt. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte gemeinsam mit den Zollbehörden weiterer europäischer Staaten den Betrug bei Wein und alkoholischen Getränken zum Ziel. An dieser Schwerpunktaktion hat sich die deutsche Zollverwaltung unter Federführung durch das Zollkriminalamt (ZKA) beteiligt.

Informationen zu den Ergebnissen der anderen Teilnehmerstaaten finden Sie in der Pressemitteilung von Europol und in den Veröffentlichungen der Teilnehmerstaaten (siehe Infobox unten).

Fazit

Die von mehreren europäischen Staaten gemeinsam durchgeführten Schwerpunktaktionen im Rahmen von OPSON sind weiterhin richtungweisend für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. Aber auch die gemeinsame Festlegung der mitwirkenden Behörden auf ein nationales Untersuchungsziel trägt dazu bei, die zwischenbehördliche Zusammenarbeit stetig fortzusetzen. Durch Laborkooperationen wird die Weiterentwicklung der Analysenverfahren gegen Lebensmittelbetrug unterstützt. Das gemeinsame Vorgehen auf allen Ebenen stärkt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Lebensmittebetrug.

1 Bericht aus 2018 der Europäischen Kommission „The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance-Food Fraud“ (https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/ff_ffn_annual-report_2018.pdf),

2 Bericht des Europäischen Parlaments „2013/2091(INI) Food crisis, fraud in the food chain and control thereof“ (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-7-2013-0434_EN.pdf)

3 https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/ff_ffn_annual-report_2019.pdf

Weiterführende Informationen