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Nahrungsergänzungsmittel (NEM) - mit Bezug zur Corona-Situation

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollten – insbesondere im Onlinehandel – besonders aufmerksam sein, um nicht Opfer von schwarzen Schafen, die aus der aktuellen Corona-Situation Kapital schlagen möchten, zu werden.

Nahrungsergänzungsmittel können COVID-19-Erkrankungen weder verhindern noch heilen!

Informationen zum sicheren Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wurden von den Verbraucherzentralen online bereitgestellt:

https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/coronavirus-was-koennen-nahrungsergaenzungsmittel-45640 

Werden derzeit auch in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel gegen das/in Bezug auf das Coronavirus angeboten?

Ja, aufgrund der Verunsicherung von Verbrauchern bieten schwarze Schafe derzeit Nahrungsergänzungsmittel mit derartigen Wirkversprechen an. Fallen Sie nicht auf derartige Werbeaussagen herein und informieren Sie sich im Vorfeld.

Dürfen auf Nahrungsergänzungsmitteln Angaben bezüglich eines Schutzes gegen eine Infizierung und der Linderung im Erkrankungsfall gemacht werden?

Nein, Lebensmittel können keine Arzneimittel sein.

Dementsprechend dürfen Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel nicht als Arzneimittel aufgemacht oder mit Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, beworben werden.

Zulässig ist ausschließlich die Verwendung genehmigter gesundheitsbezogener Aussagen, nachdem diese als wissenschaftlich belegt bewertet wurden.

Wissenschaftliche Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber dem aktuellem Coronavirus belegen, liegen nicht vor.

Die Verwendung von krankheits- oder gesundheitsbezogenen Aussagen bezüglich des Virus ist daher grundsätzlich verboten.

Helfen Nahrungsergänzungsmittel gegen den Coronavirus?

Nein, hierzu sind Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgelegt. Ihre Einnahme kann eine Erkrankung mit dem Virus nicht verhindern oder im Falle einer Infizierung mit dem Virus die Krankheitsfolgen nicht wirksam lindern oder heilen.

Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel nur dazu bestimmt, dem Körper zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zuzuführen, um die normale Ernährung zu ergänzen. Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine arzneiliche Wirkung entfalten.

Was kann ich stattdessen/selbst für meine Gesundheit tun?

Stärken Sie ihre Abwehrkräfte durch eine ausgewogene vitamin- und mineralstoffreiche Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr, kombiniert mit Bewegung und frischer Luft.

Achten Sie auf gute Köperhygiene und Hygiene bei der Lebensmittelzubereitung.

Befolgen Sie den Rat der Bundeskanzlerin: "Im Moment ist nur Abstand Ausdruck von Fürsorge."

Was tun die Behörden in Deutschland, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beherbergt seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT. Unter „Erzeugnissen des LFGB“ sind Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu verstehen. Die im Auftrag der Bundesländer geführte und länderfinanzierte Zentralstelle bietet den Vorteil, dem Internethandel besser gegenübertreten zu können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von G@ZIELT haben im Auftrag der Bundesländer bereits Onlineplattformen über Angebote von Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht zulässigen Heilversprechen zur Wirkung gegen Virusinfektionen informiert. Diese Angebote wurden daraufhin entfernt. Auch in der aktuellen Lage sichtet G@ZIELT stetig Webseiten und Onlinemarktplätze, um nicht zulässige Angebote zu identifizieren.

Welche anderen Behörden gehen vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie gegen betrügerische Nahrungsergänzungsmittel in Onlineshops und auf Plattformen vor?

In den USA haben die Federal Trade Commission (FTC) und die US Food and Drug Administration (FDA) mehrere sogenannte „Warning Letters“ an Unternehmen versandt, die die Behauptung aufstellen, dass ihre Produkte durch das Coronavirus ausgelöste Infektionen behandeln können (https://www.fda.gov/news-events/press-announcements/coronavirus-update-fda-and-ftc-warn-seven-companies-selling-fraudulent-products-claim-treat-or).

Wo können sich Verbraucher über unseriöse Angebote beschweren?

Bei Lebensmitteln richten Sie Ihre Beschwerde bitte an die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Zu den Internet-Auftritten der zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder gelangen Sie auf folgender Seite:
https://www.bvl.bund.de/LebensmittelueberwachungDerBundeslaender

Wo gibt es weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus?

Das BVL beherbergt die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT und die Zentralstelle
Online-Überwachung Pflanzenschutz“, kurz ZOPf.
Sicher im Internet einkaufen

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