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Benzo(a)pyren und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Was ist Benzo(a)pyren?

Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Die Substanz wirkt krebsauslösend, erbgutschädigend und reproduktionstoxisch, weil sie die Zellen der Keimbahn schädigen kann.

Wo kommt Benzo(a)pyren vor?

Die Substanz kommt im Wasser und im Boden vor. Sie entsteht bei Verbrennung von pflanzlichen Materialien wie Holzkohle, Tabak oder Erdöl beziehungsweise Mineralöl.

Benzo(a)pyren ist sehr stabil und kann sich in der Umwelt anreichern. Das ist der Grund dafür, dass die Substanz im Wasser und im Boden vorkommen kann. Die Substanz wurde beispielsweise in Wasserlebewesen wie Muscheln nachgewiesen.

Benzo(a)pyren kann in verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Räucherfisch oder Speiseölen vorkommen.

Aber auch in Erzeugnissen, die aus Erdöl hergestellt wurden, kann die Substanz enthalten sein. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Gummi oder Kunststoff, beispielsweise Spielzeug, Werkzeuggriffe, Badeschuhe und Einweghandschuhe.

Wodurch entsteht Benzo(a)pyren?

Die Substanz kann während der Verbrennung oder Erhitzung von pflanzlichen Materialien wie Mineralöl, Tabak oder Holzkohle entstehen. Demzufolge ist Benzo(a)pyren in Abgasen nachweisbar, in Rauch, kann aber kann auch in Lebensmitteln vorhanden sein, die gegrillt, geräuchert, getrocknet oder geröstet wurden.
Auch bei der industriellen Verarbeitung von Erdöl und Steinkohle entsteht Benzo(a)pyren. Somit kann die Substanz auch in daraus hergestellten Produkten enthalten sein. Das könnten Produkte aus Gummi sein, die mit Ruß gefärbt wurden wie Reifen oder denen bestimmte Stoffe für die Elastizität zugesetzt wurden, wie beispielsweise Badeschuhe.

Was sind PAK?

„PAK“ ist die Kurzform und Abkürzung für „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“. Das ist eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die alle ähnlich strukturiert sind.
Mehrere hundert Verbindungen der PAK sind bekannt, vermutlich gibt es sehr viele mehr. Trotz ähnlicher Struktur können sich die chemischen, physikalischen und toxikologischen, also giftigen, Eigenschaften einzelner Verbindungen mehr oder weniger voneinander unterscheiden. Aufgrund ihrer möglicherweise giftigen Eigenschaften sollten sie in Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen, mit denen Menschen in Kontakt kommen, möglichst nicht vorkommen.
Einige bekannte und gut untersuchte PAK dienen als „Zeiger-Substanz“ oder fachlich „Indikatoren“. Ist ein solcher Indikator in einem Erzeugnis, könnten auch weitere, unterschiedliche oder unbekannte PAK vorhanden sein. Solche „PAK-haltigen Erzeugnisse“ müssen gemäß rechtlichen Regelungen gegebenenfalls aus dem Verkehr gezogen werden.

Wo kommen PAK vor?

PAK können natürlicherweise in pflanzlichen Materialien vorkommen. Quellen für PAK sind daher Erdöl und Kohle. Alle Erzeugnisse, die daraus hergestellt werden oder die damit verarbeitet werden, können prinzipiell PAK enthalten.

Welche Lebensmittel können PAK enthalten?

Vor allem Lebensmittel, die gegrillt, geräuchert, getrocknet oder geröstet wurden, könnten PAK enthalten: Räucherfisch (auch geräucherte Muscheln und Sprotten), Speiseöle und -fette wie Kokosnussöl, Kakaobohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse. Auch Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder wie Getreidebeikost, Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, auch Säuglingsmilchnahrung und Folgemilch, könnten PAK enthalten.

Welche Erzeugnisse und Verbraucherprodukte können PAK enthalten?

Erzeugnisse aus Erdöl oder Steinkohle, beziehungsweise Erzeugnisse, denen Ruß beigemischt wurde, können PAK enthalten: Reifen, Sportgeräte wie Fahrräder oder Golfschläger, Haushaltsgeräte mit Rädern wie Laufhilfen, Spielzeug, Werkzeuge für den privaten Gebrauch, Bekleidung, Schuhe, Handschuhe und Sportkleidung, Uhrenarmbänder, Armbänder, Masken, Stirnbänder.

Was ist der Unterschied zwischen Benz(a)pyren und PAK?

Benzo(a)pyren besteht aus einer chemischen Grundstruktur, die als „aromatischer Ring “ bezeichnet wird. Bei Benzo(a)pyren sind mehrere solcher Ringe an bestimmten Stellen miteinander verbunden. Dadurch ergeben sich die, speziell für diese Substanz typischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften. Wenn die Anzahl und Anordnung der Ringe variieren, ergeben sich ähnliche chemische Strukturen in Form von Verbindungen mit teilweise voneinander abweichenden Eigenschaften. Alle diese Verbindungen werden in einer Gruppe vereint, den „Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, kurz „PAK“. Somit ist Benzo(a)pyren nur ein spezielles „PAK“ in einer großen Gruppe chemischer Verbindungen, die mehrere hundert verschiedene einzelne Verbindungen beinhaltet.

Allerdings können trotz ähnlicher chemischer Struktur die Eigenschaften der einzelnen Verbindungen variieren. Einige PAK sind giftig, krebsauslösend oder schädigen Zellen der Keimbahn. Dazu gehört Benzo(a)pyren.

Die Unterscheidung zwischen Benzo(a)pyren und PAK, beziehungsweise die herausgestellte Rolle des Benzo(a)pyren, hat historische Gründe: Benzo(a)pyren war lange Zeit am besten untersucht und seine Eigenschaften bekannt. Deshalb wurde es rechtlich reguliert und Erzeugnisse daraufhin untersucht. Entsprechende Daten zum Vorkommen wurden erhoben. Um langfristige Aussagen treffen zu können, werden Erzeugnisse nach wie vor daraufhin untersucht, zusätzlich zur Untersuchung auf weitere, bestimmte PAK.

Wie werden PAK in Lebensmitteln und Verbraucherprodukten bestimmt?

Es gibt technische Verfahren, um PAK in Lebensmitteln und in Verbraucherprodukten zu bestimmen.

Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, alle PAK zu finden oder nachzuweisen. Deshalb wurde früher eine typische, häufig vorkommende, gut untersuchte Substanz stellvertretend verwendet, um aufzuzeigen, ob PAK vorhanden sein könnten und auch, in welcher Menge. Diese so genannte „Indikatorsubstanz“ war lange Zeit Benzo(a)pyren. Mittlerweile gelten insgesamt vier krebserregende PAK als Indikatoren in Lebensmitteln und acht PAK als Indikatoren in Verbraucherprodukten.

Die vier Indikatorsubstanzen für PAK in Lebensmitteln sind Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen.

Die acht Indikatorsubstanzen für PAK in Verbraucherprodukten sind Benzo[a]pyren, Benzo[e]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Dibenzo[a,h]anthracen.

Woran erkenne ich, ob Lebensmittel oder Verbraucherprodukte PAK enthalten?

Verbraucherinnen und Verbraucher können PAK nicht erkennen. Allerdings gibt es Hinweise auf mögliche Verunreinigungen mit PAK, wenn beispielsweise Verbraucherprodukte stark nach Gummi oder Maschinenöl riechen.

Bei Lebensmitteln oder kosmetischen Produkten geben weder Geruch noch Geschmack Hinweise auf eine mögliche Verunreinigung mit PAK. Allerdings sollte stark verrußtes oder verbranntes Grillgut nicht verzehrt werden. Die Bildung von Ruß deutet auf Verbrennungsprozesse hin, bei denen auch PAK entstehen können, die sich am Grillgut ablagern. Außerdem können dabei weitere schädliche Substanzen wie beispielsweise Acrylamid entstehen.

Welche Höchstwerte gelten für PAK in der Europäischen Union?

Innerhalb der Europäischen Union gelten jeweils unterschiedliche Höchstwerte für PAK in Lebensmitteln und in Verbraucherprodukten. Die geltenden Höchstwerte für Lebensmittel und Verbraucherprodukte sind in zwei verschiedenen europäischen Verordnungen geregelt.

In Lebensmitteln orientiert der Höchstwert sich an der Menge, in der ein Lebensmittel normalerweise verzehrt wird und auch daran, für wen ein Lebensmittel bestimmt ist, beispielsweise Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Daher ist der Höchstwert an PAK in verschiedenen Lebensmitteln unterschiedlich. Der jeweilige Höchstwert ergibt sich, indem alle gefundenen Indikatorsubstanzen addiert werden. Für Benzo(a)pyren gilt allerdings darüber hinaus ein separater Höchstwert, auch, um die Daten mit früheren Ergebnissen vergleichen zu können.

Es gibt Höchstwerte für PAK für folgende Lebensmittel: Öle und Fette, Kakaobohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse, Kokosnussöl, geräucherte Fisch- und Fleischerzeugnisse, geräucherte Sprotten, auch in Dosen, Muscheln (geräuchert), bestimmte Getreidebeikost sowie weitere Erzeugnisse für die Ernährung von Säuglingen wie beispielsweise Folgemilch.

Der Höchstwert für PAK in Verbraucherprodukten basiert auf dem geschätzten Kontakt mit der Haut unter schlimmstmöglich angenommenen, realistischen Nutzungsbedingungen. Verbraucherprodukte dürfen maximal 1 mg/kg eine der acht PAK-Indikatorsubstanzen enthalten. Bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg, um Kinder besser zu schützen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der rechtlichen Regelungen?

Für die Sicherheit der Lebensmittel und Verbraucherprodukte sind in erster Linie das jeweilige Lebensmittelunternehmen beziehungsweise die Hersteller verantwortlich.
Behörden überprüfen die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und nehmen Proben, die sie u. a. auf Keime, vollständige Kennzeichnung, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika überprüfen. Diese Kontrolle von Lebensmitteln im Supermarkt, im Restaurant oder beim Hersteller ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern.
Verbraucherprodukte wie kosmetische Mittel, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, Kleidung oder Schmuck und Tabakerzeugnisse werden ebenfalls durch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert bestimmte Programme für die Kontrollen.
Da immer mehr Lebensmittel und Verbraucherprodukte online und somit überregional verkauft werden, wurde am BVL darüber hinaus eine Kontrollstelle eingerichtet, die im Auftrag der Bundesländer die Online-Shops auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen prüft. Diese Kontrollstelle heißt „G@ZIELT“.

Wer führt die Untersuchungen auf PAK durch?

Die Kontrolle von Lebensmitteln und Verbraucherprodukten ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Bundesländern. In der Regel werden die Proben in landeseigenen oder zur Untersuchung zugelassenen Laboratorien untersucht.

Damit die in vielen verschiedenen Laboratorien gewonnenen Daten der Lebensmittelkontrollen und der Kontrollen von Verbraucherprodukten miteinander vergleichbar sind, müssen Messmethoden angewendet werden, die zu vergleichbaren Ergebnissen führen. Das gilt auch für die Untersuchungen zu PAK. Um das zu koordinieren, gibt es in Deutschland eine zentrale Stelle, das „Nationale Referenzlabor für Prozesskontaminanten“, welches im BVL angesiedelt ist. Hier werden neue Analysemethoden entwickelt und den Laboratorien zur Verfügung gestellt. Um eine hohe Qualität und die Vergleichbarkeit der Messergebnisse sicherzustellen, führt das Nationale Referenzlabor mit den amtlichen Laboratorien Laborvergleichstests durch. Zudem sorgt das Nationale Referenzlabor für regelmäßigen fachlichen Austausch unter den Laboratorien und führt ggf. auch Schulungen durch.

Wie kann ich mich vor PAK schützen?

PAK sind nicht erkennbar für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie lassen sich nur im Labor nachweisen.

Um sich vor PAK in Lebensmitteln zu schützen, ist eine abwechslungsreiche Ernährung empfehlenswert. Generell sollte stark verrußtes oder verbranntes Grillgut nicht verzehrt werden. Es könnte neben PAK weitere krebsauslösende Substanzen wie beispielsweise Acrylamid enthalten. Darüber hinaus könnte ein Elektrogrill anstelle eines Holzkohlegrills zum Grillen verwendet werden.

In Verbraucherprodukten könnte ein starker, penetranter, auffälliger und unangenehmer Geruch auf eventuell vorhandene PAK hindeuten. Solche Erzeugnisse sollten gemieden werden oder gegebenenfalls zurückgegeben werden.

Darüber hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de über aktuelle Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln, Verbraucherprodukten und kosmetischen Mitteln mit einem erhöhten Gehalt an PAK oder Benzo(a)pyren informieren. Die Erzeugnisse können gemieden oder gegebenenfalls zurückgegeben werden.

Wie kann ich beim Grillen die Bildung von PAK vermeiden?

Beim Verbrennen von pflanzlichen Materialien wie beim Grillen über Holzkohle können PAK entstehen. Dabei sollte eine starke Rauchentwicklung vermieden werden. Der Rauch könnte PAK enthalten. Dieser könnte sich, ähnlich wie beim Räuchern, am Grillgut, sowohl am Fleisch als auch am Gemüse, anheften. Das gilt vor allem, wenn das Grillgut mariniert ist. So würden die PAK mit verzehrt oder mit dem Rauch eingeatmet.

Vermehrter Rauch entsteht, wenn Fleischsaft, Fett, Marinade oder Flüssigkeiten wie Bier auf die glühende Holzkohle tropfen. Um das zu vermeiden, könnte ein Elektrogrill zum Grillen verwendet werden.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für PAK und Benzo(a)pyren?

• Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten (unter anderem PAK und Benzo(a)pyren) in Lebensmitteln: Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1870)
• Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln: Verordnung (EG) Nr. 333/2007 (bzgl. PAK zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 836/2011)

Das BVL beherbergt die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT und die Zentralstelle
Online-Überwachung Pflanzenschutz“, kurz ZOPf.
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