Die sachverständigen Informationen zur Erstellung eines Entwurfs der deutschen Liste nach Art. 13 Abs. 2 der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben wurden bei den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft eingeholt. Firmen, die keinem Verband angehören, wurde über eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger die Möglichkeit gegeben, dem BVL Informationen zur Erstellung der deutschen Liste vorzulegen.

Zur Übermittlung der Informationen wurde vom BVL eine Excel-Tabelle vorgegeben, die auf Basis des in der Kommissionsarbeitsgruppe „Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben“ akzeptierten Tabellenformats des Europäischen Verbands der Lebensmittel- und Getränkeindustrie (CIAA) erstellt wurde. In der Tabelle wurden sechs Spalten vorgegeben: Es wurde die Lebensmittelkategorie,/ das Lebensmittel/ der Lebensmittelbestandteil, der jeweilige Zusammenhang zwischen Lebensmittelkategorie/ Lebensmittel/ Lebensmittelbe-standteil und der Gesundheit sowie entsprechende Beispiele für ausformulierte gesundheitsbezogene Angaben erfasst. Zusätzlich bedurfte es der Angabe der Bedingungen, unter denen die Angaben gültig sind, sowie der Art und des Ursprungs des wissenschaftlichen Nach-weises für den gelisteten Sachverhalt und des entsprechende Literaturzitats.
Zur Listenerstellung wurde vom BVL vorgegeben, dass nur Informationen zu den gesundheitsbezogenen Angaben gesammelt werden, die vor Inkrafttreten der Verordnung in Deutschland zulässig waren.

Zur Übermittlung der Meldelisten durch die Wirtschaft und die Verbände wurde eine Fristenregelung getroffen. Alle Vorschläge der Lebensmittelwirtschaft, die bis zum 15. April 2007 eingereicht wurden, sollten in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Auch Vorschläge, die nach diesem Stichtag vorgelegt wurden, wurden nach Möglichkeit in das bereits laufende Verfahren integriert, eine Garantie zur Bearbeitung wurde nicht gegeben.

Beim BVL sind bis zum 30. Januar 2008, dem Tag der Weiterleitung des Entwurfs der Liste an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 203 Meldelisten von 93 Verbänden und Firmen eingegangen.

In Abb. 1 ist die Verteilung der übermittelten gesundheitsbezogenen Angaben nach Eingangsdatum dargestellt.

Abb.1 Verteilung der übermittelten gesundheitsbezogenen Angaben nach Eingangsdatum

Aus Abb. 2 ist die Größenverteilung der Meldelisten ersichtlich.

Abb.2 Größenverteilung der Meldelisten

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