Kategorisierung im Rahmen des Datenmanagements

Bei der Erstellung der deutschen Liste wurden vom BVL, die einzelnen Angaben auf den Meldelisten der Wirtschaft lebensmittelrechtlich und wissenschaftlich beurteilt. Es wurden deshalb keine vollständigen Meldelisten angenommen oder abgelehnt.

Ziel der Aufarbeitung der eingehenden Vorschläge war es, die Informationen für eine Prüfung (Screening) auf nationaler Ebene als auch die abschließende Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorzubereiten.
Die dreistufige Kategorisierung der Zusammenhänge mit den zutreffenden gesundheitsbezogenen Angaben war die Grundlage der weiteren Bearbeitung. Die Einteilung des Art. 13 Abs.1 der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gibt bereits eine übergeordnete Struktur vor.

Die eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben wurden in folgende Kategorien eingeteilt. In einer Gruppe zusammengefasst wurden Angaben, die…

(a)die Bedeutung eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen,
(b)die psychischen Funktionen oder Verhaltensfunktionen, oder
(c)[…] die schlank machende oder gewichtskontrollierenden Eigenschaften des Lebensmittels oder die Verringerung des Hungergefühls oder ein verstärktes Sättigungsgefühl oder eine verringerte Energieaufnahme durch den Verzehr des Lebensmittels

beschreiben oder darauf verweisen.

Eine weitere Zuordnung erfolgte in die Oberkategorien Lebensmittel/Lebensmittelbestandteil, Einzelstoff, Mikroorganismus, Enzym und Pflanze/Pflanzenteil/Pflanzenextrakt. Diese Kategorien wurden jeweils noch in weitere Unterkategorien mit angepassten Ordnungsmerkmalen unterteilt. So wurden für Lebensmittel/Lebensmittelbestandteile die ADV-Kodierkataloge genutzt. Zur Klassifizierung von Pflanzenextrakten wurden neben der eigentlichen Pflanzendroge auch das Lösungsmittel und der extrahierte Pflanzenteil angegeben, sofern diese Informationen aus den Meldelisten zu entnehmen waren.

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