Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB

Für Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, die nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Allgemeinverfügung erlassen werden.

Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel