Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB
Für Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, die nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Allgemeinverfügung erlassen werden.
Allgemeinverfügungen für Tafelwasser
Datum | Titel |
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13.06.2002 | Tafelwasser mit Zusatz von Sauerstoff. Zu Nr. 2002-006-00 |