Zulassungs- und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer
Futtermittelunternehmer sind je nach Tätigkeiten zulassungs- oder registrierungspflichtig.
Viele Themen, ein Ziel
Informationen zur Zulassungs- und Registrierungspflicht
Leitfäden und Merkblätter zur Zulassungs- und Registrierungspflicht von Futtermittelbetrieben wurden unter Mitwirkung des BVL von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie in Abstimmung mit den einschlägigen Wirtschaftsverbänden erarbeitet.
Verzeichnis der Futtermittelbetriebe
Welche Futtermittelbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland registriert und/oder zugelassen sind, können Sie der Veröffentlichung des BVL im Bundesanzeiger entnehmen.
Leitfäden zur Registrierung von Futtermittelbetrieben
Leitfäden ermöglichen ein einheitliches Vorgehen gemäß Verordnung (EG) 183/2005 bei der Registrierung von Futtermittelbetrieben.
Merkblätter zur Registrierung von Futtermittelbetrieben
Merkblätter zeigen den Futtermittelunternehmern ihre Pflichten bei der Registrierung auf und unterstützen die Futtermittelkontrolleure der amtlichen Futtermittelüberwachung bei ihrer Tätigkeit.
Finden Sie mehr heraus
- Zulassungs- und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer
- Zusatzstoffe in Futtermitteln
- Ausnahmegenehmigungen für Versuchszwecke
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)