Aufgaben im Bereich Verbraucherprodukte
So vielfältig wie die Verbraucherprodukte sind auch die Aufgaben in der Überwachung.
Darstellung und Zuordnung dieser Aufgaben finden Sie hier.
Übersicht

Wer macht was?
Die frühzeitige Erkennung von Risiken ist Grundlage für gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Koordination der bundesweiten Überwachung von Verbraucherprodukten durch das BVL dient der Ermittlung möglicher Gefahren.

Überwachungsprogramme
Die Überwachung von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen ist Aufgabe der Bundesländer. Jährlich werden etwa 40 000 Produkte überprüft, ein Teil davon im Rahmen von BVL-koordinierten Überwachungsprogrammen.

Lebensmittel-Kontaktmaterialien
Von Materialien mit Lebensmittelkontakt darf keine nachteilige Beeinträchtigung des Lebensmittels und in dieser Folge des Verbrauchers ausgehen.

Sonstige Bedarfsgegenstände
Viele Gegenstände, die wir täglich nutzen, sind rechtlich ein Bedarfsgegenstand und unterliegen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher.

Kosmetik
Das BVL erhält von den Kosmetikherstellern Rezepturinformationen und leitet diese an die Giftinformationszentren weiter, um im Notfall eine schnelle und angemessenen Behandlung zu ermöglichen.

Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten
Im Bereich der Tabakerzeugnisse hat das BVL zentrale Aufgaben, z.B. bei Verfahren zur Gesetzgebung oder der Bereitstellung der Bild-Warnhinweise für Tabakerzeugnisse.

Tätowiermittel
Das BVL leitet die Rezepturen von Tätowiermitteln an Giftinformationszentren weiter. So wird eine angemessene Behandlung gesundheitlicher Probleme durch Tätowiermittel ermöglicht.

Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Auf Grundlage des § 64 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), § 38 Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und § 28b Gentechnikgesetzes (GenTG) hat das BVL den gesetzlichen Auftrag zur Veröffentlichung einer amtlichen …