Aufgaben im Bereich Verbraucherprodukte
So vielfältig wie die Verbraucherprodukte sind auch die Aufgaben in der Überwachung.
Darstellung und Zuordnung dieser Aufgaben finden Sie hier.
Übersicht
![Wer macht was? (Quelle: Chaiyawat / Fotolia) Das Bild zeigt eine Hand, die Puzzleteile zusammenfügen. (Quelle: Chaiyawat / Fotolia)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/00_Allgemein/teaser_WerMachtWas.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=10)
Wer macht was?
Die frühzeitige Erkennung von Risiken ist Grundlage für gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Koordination der bundesweiten Überwachung von Verbraucherprodukten durch das BVL dient der Ermittlung möglicher Gefahren.
![Überwachungsprogramme (Quelle: Marcus Gloger / BVL) Das Bild zeigt zwei Baby-Beißringe aus Kunststoff. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_Ueberwachungsprogramme.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=4)
Überwachungsprogramme
Die Überwachung von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen ist Aufgabe der Bundesländer. Jährlich werden etwa 40 000 Produkte überprüft, ein Teil davon im Rahmen von BVL-koordinierten Überwachungsprogrammen.
![Lebensmittel-Kontaktmaterialien (Quelle: Marcus Gloger) Das Bild zeigt mehrere Einweggläser gefüllt mit Gemüse und Wurst sowie Glasflaschen. (Quelle: Marcus Gloger)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_LMKontaktmaterialien.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=7)
Lebensmittel-Kontaktmaterialien
Von Materialien mit Lebensmittelkontakt darf keine nachteilige Beeinträchtigung des Lebensmittels und in dieser Folge des Verbrauchers ausgehen.
![Weitere Bedarfsgegenstände (Quelle: © lev dolgachov/fotolia.de) Das Bild zeigt verschiedene Haarbürsten. (Quelle: lev dolgachov / fotolia.de)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_WeitereBGS.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=8)
Sonstige Bedarfsgegenstände
Viele Gegenstände, die wir täglich nutzen, sind rechtlich ein Bedarfsgegenstand und unterliegen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher.
![Kosmetik (Quelle: krimar / fotolia.de) Das Bild zeigt einen Cremetigel in der Hand.](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_Kosmetik.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=7)
Kosmetik
Das BVL erhält von den Kosmetikherstellern Rezepturinformationen und leitet diese an die Giftinformationszentren weiter, um im Notfall eine schnelle und angemessenen Behandlung zu ermöglichen.
![Tabakerzeugnisse (Quelle: Marcus Gloger / BVL) Das Bild zeigt eine Zigarette auf einem Aschenbrecher. Zigarettenqualm steigt auf. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_Tabakerzeugnisse.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=5)
Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten
Im Bereich der Tabakerzeugnisse hat das BVL zentrale Aufgaben, z.B. bei Verfahren zur Gesetzgebung oder der Bereitstellung der Bild-Warnhinweise für Tabakerzeugnisse.
![Tätowiermittel (Quelle: Luka / Fotolia) Das Bild zeigt eine Tätowierung. (Quelle: Luka / Fotolia)](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/03_BGS/teaser_Taetowiermittel.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=9)
Tätowiermittel
Das BVL leitet die Rezepturen von Tätowiermitteln an Giftinformationszentren weiter. So wird eine angemessene Behandlung gesundheitlicher Probleme durch Tätowiermittel ermöglicht.
![Gaschromathograph (Quelle: BVL) Das Bild zeigt einen Gaschromathographen](/SharedDocs/Bilder/12_Teaserbilder/07_UNT/teaser_SammlungUntersuchungsverfahren_2.jpg;jsessionid=B352D93C4492B384854ACECFB0C00C9C.internet952?__blob=normal&v=1)
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
Auf Grundlage des § 64 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), § 38 Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und § 28b Gentechnikgesetzes (GenTG) hat das BVL den gesetzlichen Auftrag zur Veröffentlichung einer amtlichen …