Sonstige Bedarfsgegenstände
Zu den Bedarfsgegenständen zählen auch Gegenstände des täglichen Bedarfs, mit denen der Mensch intensiver in Kontakt kommt. Hier gelten strengere rechtliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher als bei anderen Verbraucherprodukten.
Eine Übersicht
Was sind sonstige Bedarfsgegenstände?
Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren, Textilien und einige andere Dinge, die uns täglichen begleiten, zählen auch zu den Bedarfsgegenständen und dürfen keine Gefahr für den Verbraucher darstellen.
Reinigungsmittel
Gesetzliche Regelungen zu häuslichen Reinigungs- und Pflegemitteln schützen allgemein die Gesundheit der Verbraucher und helfen insbesondere Allergikern, Allergie auslösende Stoffe zu meiden.
Bekleidung
Bekleidung ist ständig in Berührung mit der Haut. Neben dem Grundsatz, dass keine Gesundheitsgefahr von der Bekleidung ausgehen darf, sollen vor allem die Allergiker vor Stoffen geschützt werden, die Kontaktallergien auslösen können.
Imprägniermittel
Mit Imprägniermitteln werden verschiedene Bedarfsgegenstände, insbesondere Textilien und Leder behandelt. Auch dadurch darf der Verbraucher nicht gefährdet werden.
Duftstoffe in Innenräumen
Raumdüfte werden häufig auch in öffentlichen Räumen eingesetzt und unterliegen auch dem Bedarfsgegenständerecht. Hinweise für empfindliche Menschen finden Sie hier.
Zahnbürsten und Mundstücke
Zahnbürsten dienen kosmetischen Zwecken, zählen aber als Gegenstände nicht zu kosmetischen Mitteln, sondern zu den Bedarfsgegenständen. Auch Mundstücke und andere Gegenstände, die mit der Mundschleimhaut in Kontakt kommen, sind Bedarfsgegenstände.