Tätowiermittel
In der Tätowiermittel-Verordnung sind die Anforderungen an die Zusammensetzung und Sicherheit von Tätowiermitteln sowie die Mitteilungspflichten der Hersteller und Importeure geregelt, die hier zusammengefasst werden.
Ein Überblick
Mitteilungspflicht bei Tätowiermitteln
Für das Inverkehrbringen von Tätowiermitteln gibt es zwei Mitteilungspflichten. Zum einen muss die zuständige Überwachungsbehörde informiert, zum anderen die Rezepturen an das BVL übermittelt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Tätowiermittel
Eine Auflistung der gesetzlichen Regelungen zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tätowiermittel.