Rechtliche Rahmenbedingungen für Verbraucherprodukte
Der Begriff Verbraucherprodukte umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Produktarten und bezeichnet im Allgemeinen Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrem Alltag und körpernah verwenden, wie z.B. Kleidung, kosmetische Mittel oder auch Spielzeug. Die rechtlichen Grundlagen können unterschiedlich sein und sich durchaus überschneiden. Für einige Verbraucherprodukte gilt produktspezifisches Spezialrecht, wie bespielweise für kosmetische Mittel. Alle Verbraucherprodukte unterliegen zudem den Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, General Product Safety Regulation). Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn das Produkt oder ein Aspekt nicht durch ein produktspezifisches Spezialrecht geregelt ist. In Deutschland gilt für alle Verbraucherprodukte zudem das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist europäisch harmonisiert. In Deutschland werden zudem mit dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) neben Lebensmitteln auch sogenannte Bedarfsgegenstände sowie Kosmetik geregelt. Diese stellen einen Teil der Verbraucherprodukte dar. Verbraucherprodukte mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt sind gemäß Definition des LFGB Bedarfsgegenstände und unterliegen dem LFGB und der Bedarfsgegenständeverordnung. Auch Reinigungsmittel für Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Gebrauch zählen zu den Bedarfsgegenständen, wobei aber auch das Chemikalienrecht zu beachten ist.
Eine Adressliste der Lebensmittelüberwachung finden Sie hier:
www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden
Produktsicherheitsrecht
Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) setzt unter anderem die europäische Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR Verordnung (EU) um. Mehrere Verordnungen zum ProdSG regeln darüber hinaus spezifisch bestimmte Produktgruppen. Diese Produkte, die keine Bedarfsgegenstände sind, werden nicht von der Lebensmittelüberwachung, sondern von den für das ProdSG zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert.
Weitere Informationen zur Produktsicherheit erhalten Sie bei der:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
poststelle@baua.bund.de
https://www.baua.de/DE/Home
Chemikalienrecht
Für Verbraucherprodukte gelten auch die Anforderungen des Chemikalienrechtes. Hier ist insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zu beachten, die auch Beschränkungen von Chemikalien in Bedarfsgegenständen regelt. Ebenso zu beachten ist die CLP-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures).
Informationen zur Chemikaliensicherheit erhalten Sie bei der nationalen Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten:
REACH-CLP-Biozid Helpdesk
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home