Rechtliche Rahmenbedingungen für
Kosmetika
Seit Anfang 2010 ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) als unmittelbar und EU-weit gültige Verordnung für kosmetische Mittel in Kraft. Die Verordnung unterliegt ständiger Änderung insbesondere der Erweiterung oder Streichung von Stoffen. Eine Zusammenstellung aller Änderungen auf dem aktuellen Stand wird als sogenannte „konsolidierte Fassung“ bereitgestellt, die auf den Internetseiten der Europäischen Kommission hier abrufbar sind.
Die EU-KosmetikV regelt die wesentlichen Anforderungen und Verpflichtungen bei kosmetischen Mitteln. Sie wird ergänzt durch die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. Ergänzend dazu dient das „Technical document on cosmetic claims“ mit Festlegung gemeinsamer Kriterien für die Verwendung von Werbeaussagen. Anhand von konkreten Beispielen für die Werbung kosmetischer Mittel sollen die festgelegten Kriterien anschaulich und nachvollziehbar dargestellt werden.
Weiterhin ist die deutsche Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) zu beachten, die das regelt, was nicht bereits europaweit einheitlich geregelt ist. Dazu zählt:
- eine Anzeigepflicht bei den Überwachungsbehörden für in Deutschland ansässige Kosmetikfirmen, zum Ort, wo die kosmetischen Mittel hergestellt oder in die EU eingeführt werden;
- die Vorgabe, dass die Kennzeichnung der Produkte in deutscher Sprache erfolgen muss, insbesondere bei Anwendung- und Warnhinweisen (nicht die INCI-Kennzeichnung;
- dass die Kennzeichnung von nicht vorverpackten kosmetischen Mitteln genauso zu erfolgen hat, wie bei verpackten Produkten;
- die nationale Sanktionierung bei Verstößen, also Strafen und die Bußgelder.
Neben den für alle kosmetische Mittel wichtigen Vorschriften gibt es noch eine Reihe weiterer Normen, die ggf. zu beachten sind und in nachfolgender nicht abschließender Tabelle zusammengestellt sind:
Rechtsnorm | Veröffentlicht | Inhalt |
---|---|---|
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) | BGBl. I, S. 2618 vom 01.09.2005 | §§ 26-29 Verbote und Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung |
Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) | BGBl. I, S. 1054-1057 vom 23. Juli 2014 | Nationale Regelung u.a. zu Anzeigepflichten, Sprache, Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel und Sanktionierung |
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) | Abl. EG Nr. L 342 vom 22.12.2009, S. 59–209 | EU-weit unmittelbar gültige Verordnung für kosmetische Mittel |
Verordnung (EU) Nr. 655/2013 | Abl. EU Nr. L 190/31 vom 11.7.2013 | EU-weit unmittelbar gültige Verordnung zu Kriterien von Werbeaussagen bei kosmetischen Mitteln |
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG) | BGBl. I S. 2722, 2723 vom 25. Juli 2013 | Anforderungen an die Eichung sowie Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten |
Verordnung über Fertigpackungen (FertigpackungsV) | BGBl. I, S. 451 vom 18.12.1981 aktuell in der Novellierung (Stand März 2020) | Detaillierte Regelungen zu den Fertigpackungen sowie zur Art der Kennzeichnung Anforderungen an den Hersteller, die Nennfüllmenge von Fertigpackungen richtig zu kennzeichnen |
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) | BGBl. I S. 1643, 1644 vom 26.11.2010 | Verordnung zum Schutz von Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen |
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) | BGBl. I S. 110 vom 22.1.2013 | Relevant für die Versendung von Rohstoffen und ggf. kosmetischen Mitteln |
Aerosolpackungsverordnung (13. ProdSV) | BGBl. I S. 2178 | Verordnung über Sicherheitsbestimmungen und Kennzeichnung von Aerosolverpackungen ab 50 ml |
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 -- Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen (CLP-Gesetzgebung) | ABl. L 353, S. 1ff vom 31.12.2008 | enthält einheitliche Anforderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen gemäß GHS (gilt nicht für kosmetische Mittel, jedoch für Rohstoffe) |
Beschluss (EU) 2019/701 - zur Festlegung eines Glossars der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen zur Verwendung bei der Kennzeichnung kosmetischer Mittel | Abl. EG Nr. L 121/1 vom 08.5.2019 | Glossar zur Bezeichnung von Bestandteilen in kosmetischen Mitteln in der CosIng-Datenbank auf der Seite der Europäischen Kommission sind die Substanzen mit INCI, CAS-Nummer, EC-Nummer verzeichnet |
EU-Bekanntmachung 2004/C 278/03 | Abl. EG Nr. C278, S. 9 | Liste der für kosmetische Mittel zuständige Behörden der Mitgliedstaaten (Überwachung). Aktuelle Listen der in Deutschland zuständigen Behörden finden Sie hier und die der Mitgliedstaaten hier. |
BMA-Bekanntmachung TRGS 530 | GMBl 2007 Nr. 24 S. 500 (27.04.2007) | Technische Regeln für Gefahrenstoffe 530 im Friseurhandwerk |
Zu beachten ist, dass die jeweils letzte gültige Fassung der jeweiligen Rechtsnorm zu verwenden ist. Rechtlich verbindliche Fassungen des nationalen Rechts sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu Informationszwecken sind zahlreiche Rechtsnormen auch im Internet-Angebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar.
Rechtlich verbindliche Fassungen des europäischen Rechts sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die einzelnen Rechtsnormen sind ebenfalls im Eur-Lex abrufbar. Bitte beachten Sie, dass Sie bei europäischem Recht, das bereits geändert wurde immer die konsolidierten Fassungen verwenden, um die aktuellen Regelungen zu erhalten.