Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Häufig gestellte Fragen

Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Journalisten und von Interessenvertretungen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.

Ihre Fragen - unsere Anworten!

Das Bild zeigt einen Menschen, der sich am Hals kratzt. (Quelle: PackShot / Fotolia.com)© PackShot/Fotolia.com

FAQ zu ernsten unerwünschten Wirkungen bei kosmetischen Mitteln (SUE)

Hier wird speziell auf Fragen zur Meldeverpflichtung von ernsten unerwünschten Wirkungen bei kosmetischen Mitteln eingegangen. Es werden Hilfestellung zur Einstufung von unerwünschten Wirkungen gegeben und wie diese zu melden sind.

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Das Bild zeigt eine Hand, die in eine Cremdose fasst. (Quelle: PackShot / Fotolia.com)PackShot / Fotolia.com

FAQ zu kosmetischen Mitteln

Zu den häufig gestellten Fragen rund um das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln finden sich hier einleitende Antworten. Es werden dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen wie auch die Mitteilungspflichten oder der Export thematisiert.

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Das Bild zeigt einen Tätowiervorgang. (Quelle: Olga Yastremska and Leonid Yastremskiy / Fotolia.com)© Olga Yastremska and Leonid Yastremskiy/Fotolia.com

FAQ zu Pflichten im Online-Handel mit kosmetischen Mitteln

Nachfolgend haben wir Fragen, die dem BVL im Zusammenhang mit dem Online-Handel von kosmetischen Mitteln gestellt wurden, beantwortet. Die Antworten enthalten auch nützliche Links zu weiterführenden Informationen auf der BVL-Homepage.

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Das Bild zeigt einen Tätowiervorgang. (Quelle: PackShot / Fotolia.com)© PackShot/Fotolia.com

FAQ zu Tätowiermitteln

In diesem Bereich finden Sie "Häufig gestellte Fragen" zum Inverkehrbringen von Tätowiermitteln in Deutschland sowie Antworten auf Fragen zu rechtlichen Verpflichtungen und wie Mitteilungspflichten durchzuführen sind.

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Das Bild zeigt rauch vor dunkelblauem Hintergrund. (Quelle: Gloger / BVL)Gloger / BVL

FAQ zur Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten

Mit der Revision der Tabakproduktrichtlinie, die in Deutschland im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) umgesetzt wurden, existiert ab 20. Mai 2016 auch eine veränderte Mitteilungsverpflichtung.

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Das Bild zeigt eine Zigarette auf einem Aschenbrecher. Zigarettenqualm steigt auf. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

FAQ zu Tabakerzeugnissen

Das Tabakerzeugnisrecht regelt Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Tabakerzeugnisse werden unter Verwendung von Tabak hergestellt und konsumiert. Die wichtigsten Fragen zum Zulassungsverfahren werden hier beantwortet.

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Das Bild zeigt eine E-Zigarette. Zigarettenqualm steigt auf. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

FAQ zu E-Zigaretten und Nachfüllbehälter

Mit elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) kann nikotinhaltiger Dampf mittels eines Mundstücks konsumiert werden.

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Das Bild zeigt mehrere Einweggläser gefüllt mit Gemüse und Wurst sowie Glasflaschen. (Quelle: Marcus Gloger)Marcus Gloger

FAQ zu Zulassungsverfahren für Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Im Bereich LM-Kontaktmaterialien braucht der Hersteller für das Inverkehrbringen von bestimmten Substanzen in Kunststoffen, das Betreiben von PET-Recyclingprozessen und die Verwendung von aktiven und intelligenten Materialien eine Zulassung.

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