Harmonisierte Risikoindikatoren

Hintergrund

Die beiden EU-weit einheitlich zu berechnenden Harmonisierten Risikoindikatoren (HRI) dienen dazu, Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EC) zu quantifizieren. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission veröffentlichen jährlich die Ergebnisse.

  • Indikator 1 (HRI 1) basiert auf den jährlichen Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Die Mengen werden gewichtet nach dem Status der Wirkstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: Mengen der Wirkstoffe mit geringem Risiko werden mit dem Faktor 1, Mengen der Substitutionskandidaten mit dem Faktor 16, der nicht mehr genehmigten Wirkstoffe mit dem Faktor 64 und Mengen der sonstigen, genehmigten Wirkstoffe mit dem Faktor 8 gewichtet.
  • Indikator 2 (HRI 2) basiert auf der Anzahl der national erteilten Notfallzulassungen pro Kalenderjahr. Die Wirkstoffe in den Mitteln mit Notfallzulassung werden gewichtet wie bei HRI 1.

Die Vorschriften zur Berechnung enthält Anhang IV der Richtlinie (EU) 2019/782. Beide HRI werden auf ein Basisniveau (100) bezogen, das dem Mittelwert der Jahre 2011 bis 2013 entspricht. Da sich der Genehmigungs-Status von Wirkstoffen im Laufe der Zeit ändern kann, und damit auch ihre Gewichtung, wird die gesamte Zeitreihe beider Indikatoren bei Änderungen rückwirkend neu berechnet.

Die EU-Kommission errechnet die HRI für die gesamte EU; die Mitgliedstaaten jeweils für ihr Hoheitsgebiet. Eine EU-Arbeitsgruppe befasst sich mit der Verbesserung der Aussagekraft, insbesondere von HRI 2. Weitere Informationen zu den HRI und die EU-weiten Ergebnisse finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

Ergebnisse

Harmonisierter Risikoindikator 1

Der Harmonisierte Risikoindikator 1 wird berechnet, indem die jährlichen Verkaufsmengen der Wirkstoffe mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Anschließend werden die Ergebnisse aufsummiert. Der Referenzwert für den Harmonisierten Risikoindikator 1 wird auf 100 festgelegt und entspricht dem durchschnittlichen Ergebnis der Jahre 2011-2013.

Harmonisierter Risikoindikator 1 Quelle: BVL

Harmonisierter Risikoindikator 2

Der Harmonisierte Risikoindikator 2 wird errechnet, indem die Anzahl der Notfallzulassungen im Kalenderjahr gewichtet wird mit dem Faktor der darin enthaltenen Wirkstoffe. Bei Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit mehreren Wirkstoffen zählt jeweils der Wirkstoff mit der höchsten Gewichtung. Die aggregierten Ergebnisse werden wie bei HRI 1 bezogen auf den Referenzzeitraum 2011 bis 2013.

Harmonisierter Risikoindikator 2 Quelle: BVL