Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Rückstände und Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln

Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Rückstände in den behandelten Kulturen unvermeidbar. Ein dichtes Regelwerk sorgt aber dafür, dass diese Rückstände kein Risiko für Verbraucher darstellen:

  • Im Zulassungsverfahren wird durch Versuchsreihen ermittelt, wie hoch die Rückstände bei praxisgemäßer Anwendung in den verschiedenen Erzeugnissen sind.
  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt, ob diese Rückstände unter Berücksichtigung der toxikologischen Eigenschaften des Wirkstoffs ein Gesundheitsrisiko darstellen.
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte, also maximal zulässige Konzentrationen des Wirkstoffs in den verschiedenen Lebensmitteln und Futtermitteln, und reicht sie bei der Europäischen Kommission ein, die sie dann nach Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in der EU verbindlich vorschreibt.
  • Die zuständigen Länderbehörden überprüfen bei der Lebensmittelüberwachung, ob die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und andere Kontaminanten eingehalten werden.

Rückstandsuntersuchungen und Zulassungsverfahren

Für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels muss der Antragsteller Untersuchungen zur Natur und zur Höhe der Rückstände vorlegen. Diese beziehen sich auf die Pflanze, landwirtschaftliche Nutztiere, nachgebaute Kulturen ("Folgekulturen") und verarbeitete Erzeugnisse.

Die Untersuchungen zur Natur der Rückstände zeigen, ob und wie ein Wirkstoff nach der Ausbringung abgebaut wird. Dabei interessieren Art und Menge dieser Abbauprodukte mit einem Hauptaugenmerk auf dem Erkennen kritischer Abbauprodukte. Es werden Rückstandsdefinitionen, die die Zusammensetzung des zu bestimmenden Rückstands beschreiben, für die Überwachung und die Risikobewertung abgeleitet.

Die Rückstandsuntersuchungen geben Aufschluss darüber, wie hoch die Rückstände an Pflanzenschutzmitteln zum Zeitpunkt des Verzehrs durch Mensch und Tier maximal sein können. Diese Rückstandsversuche müssen immer durchgeführt werden, es sei denn, dass durch die Art der Anwendung keine Rückstände in Lebens- oder Futtermitteln auftreten können.

Nur wenn die Höhe der Rückstände gesundheitlich vertretbar ist und wenn sich Rückstände mit allgemein gebräuchlichen Methoden bestimmen lassen, kann eine Zulassung zur Anwendung erfolgen. Um Rückstände zu begrenzen, kann das BVL mit der Zulassung Auflagen erteilen (z. B. "Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter") und Wartezeiten festsetzen (z. B. Zeitraum zwischen der letzten Anwendung des Pflanzenschutzmittels und der Ernte).

Rückstandshöchstgehalte

Rückstandshöchstgehalte sind Maximalwerte für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen festgelegt werden. Bei der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte werden zum einen die in Versuchen ermittelten Rückstände berücksichtigt, zum anderen Daten zur Toxikologie und Verzehrmengen. Rückstandshöchstgehalte werden dabei nicht automatisch auf den toxikologisch gerade noch akzeptablen Wert gelegt, sondern wenn möglich darunter (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable = so niedrig wie möglich und angemessen). Dies bedeutet, dass Rückstandshöchstgehalte zu allererst die Verkehrsfähigkeit regeln. Bei Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes in einem Lebensmittel kann der Handel mit diesem Erzeugnis versagt werden, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefährdung besteht. Nur in einigen Fällen entspricht der Rückstandshöchstgehalt einem gesundheitlich relevanten Grenzwert.

Rückstandshöchstgehalte werden in der EU in einem Gemeinschaftsverfahren festgesetzt. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist nur möglich, wenn für die vorgesehenen Kulturen entsprechende Rückstandshöchstgehalte festgesetzt und diese einhaltbar sind.

Lebensmittelüberwachung

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Länderbehörden, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten. Das BVL wertet die von den Ländern erhoben Daten sowohl vierteljährlich in Form sogenannter Quartalsauswertungen als auch jährlich durch Erstellen eines entsprechenden Berichtes aus. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel-Rückstände". Darüber hinaus leitet das BVL diese Daten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.

Kontaminationen von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelrückständen

Rückstände unterhalb der Bestimmungsgrenze bzw. unterhalb von 0,01 mg/kg stellen nach dem derzeitigen Kenntnisstand in der Regel kein Problem für den Schutz des Verbrauchers dar. Dennoch werden solche Werte aus der Kontrolle von Handelsproben berichtet. Diese Rückstände können aus unzulässigen oder unsachgemäßen Anwendungen herrühren. Es gibt allerdings auch eine Reihe weiterer Erklärungsmöglichkeiten. Informationen zu diesem Thema hat das BVL in dem Dokument "Kontaminationen von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln" zusammengestellt.