Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung
Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung
Die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sind aber dennoch Unterlagen zur Einstufung und Kennzeichnung einzureichen, die von den Behörden geprüft werden.
Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
In Deutschland gelten gesetzliche Vorschriften aus unterschiedlichen Regelungsbereichen. Das BVL gibt einen Überblick über die Gestaltung einer korrekten Kennzeichnung.