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Zulassungszeichen für Pflanzenschutzmittel

Das Zulassungszeichen des BVL kennzeichnet zugelassene Pflanzenschutzmittel. Das Zeichen kann optional auf die Verpackung oder das Etikett eines Pflanzenschutzmittels gedruckt werden; obligatorisch sind jedoch die Bezeichnung des Mittels und die Zulassungsnummer. Das Zeichen kann auch in Schwarz-Weiß abgebildet werden.

Das Zulassungszeichen darf auch zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, für die das BVL eine Genehmigung zum Parallelhandel erteilt hat. Hierbei entfällt das Wort "zugelassen". Anstelle der Zulassungsnummer ist die GP-Nummer anzugeben.

Die genauen Vorschriften zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 547/2011.