Viele Themen, ein Ziel
Nationale Regelungen
Das Pflanzenschutzgesetz regelt die Anwendung, den Vertrieb, die Überwachung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Weiteres ist in Verordnungen festgelegt.
Regelungen der Europäischen Union
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert. Details werden in Durchführungsverordnungen geregelt.
Internationale Abkommen
Multilaterale Abkommen zum Chemikalienmanagement betreffen unter anderem auch bestimmte Pflanzenschutzmittel. Deshalb wird hier ein kurzer Überblick über wichtige internationale Regelungen gegeben
Finden Sie mehr heraus
- Aktuelle Bekanntmachungen
- Kontakt
- Elektronische Antragstellung
- Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
- Genehmigungen für Versuche, Flächen der Allgemeinheit und Befallsgegenstände zur Ausfuhr
- RHG-Verfahren
- Genehmigung für den Parallelhandel
- Hinweise für Antragsteller zur EU-Wirkstoffprüfung
- Genehmigung von Grundstoffen
- Meldung von Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln
- Mitteilungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel
- Genehmigungsverfahren für Zusatzstoffe
- Rechtliche Rahmenbedingungen